16.09.2020rss_feed

Förderprogramm Stallumbau geht an den Start - ISN: Praxisuntauglich und zum Scheitern verurteilt

Das mit den 300 Mio. Euro aus dem Corona-Konjunkturpaket bestückte Programm soll sauenhaltenden Betrieben die Anpassung an die Neuregelung der Kastenstandhaltung finanziell erleichtern

Das mit den 300 Mio. Euro aus dem Corona-Konjunkturpaket bestückte Programm soll sauenhaltenden Betrieben die Anpassung an die Neuregelung der Kastenstandhaltung finanziell erleichtern

Das angekündigte Bundesprogramm Stallumbau geht an den Start. Das mit den 300 Mio. Euro aus dem Corona-Konjunkturpaket bestückte Programm soll sauenhaltenden Betrieben die Anpassung an die Neuregelung der Kastenstandhaltung finanziell erleichtern. Sauenhalter können ab sofort eine Förderung beantragen – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

ISN: Ist zwar gut gemeint, aber schlecht gemacht. So ist es dann eher ein Schlag in das Gesicht der Sauenhalter! Was nützt so ein Fördertopf, wenn die Bedingungen so festgelegt wurden, dass die meisten Betriebe gar nicht an das Geld kommen können? Scheinbar hat man in Bonn und Berlin immer noch nicht verstanden, wie lange Planung, Baugenehmigung und Umsetzung von Stallumbauten dauern, selbst wenn es überhaupt zugelassen wird!

 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat heute bekannt gegeben, dass im Konjunkturprogramm der Bundesregierung für 2020 und 2021 insgesamt 300 Mio. Euro für den Umbau von Ställen zu Verfügung stehen. Damit solle mehr Tierwohl umgesetzt werden können. Die Umsetzung erfolge durch ein Bundesprogramm, für das die Bundesministerin nun die Förderrichtlinie vorlegt.

Sauenhaltende Betriebe können ab sofort einen Förderantrag für die Umsetzung der neuen Anforderungen an die Sauenhaltung stellen können.

 

Der Förderantrag kann nur unter folgenden Voraussetzungen gestellt werden:

  • Die Höchstgrenze liegt bei 500.000 Euro je Betrieb und Investitionsvorhaben.
  • Das Bauvorhaben darf nicht mit einer Vergrößerung des Tierbestandes verbunden sein.
  • Das Vorhaben muss bis Ende des Jahres 2021 abgeschlossen sein.
  • Förderfähig sind auch die einzelbetriebliche Beratung für die Erstellung eines Um- oder Ersatzbaukonzepts.

 

Der Fördersatz beträgt 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Anträge können bis zum 15. März 2021 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt werden. Weitere Details zur Antragstellung sind unter www.ble.de/stallumbau veröffentlicht.

 

ISN meint:

Gut gemeint ist nicht gut gemacht. Die Fördersumme von 300 Mio. Euro ist grundsätzlich ein guter Anfang und muss wertgeschätzt werden. Aber was nützt so ein Fördertopf, wenn die Betriebe nicht dran kommen?

Deshalb sind die Ausschreibungsmodalitäten ein Schlag in das Gesicht der Sauenhalter! Scheinbar hat man in Bonn und Berlin immer noch nicht verstanden, wie lange Planung, Baugenehmigung und Umsetzung von Stallumbauten dauern, selbst wenn es überhaupt zugelassen wird!

Wir fragen uns, wie die Ministerin zu der Zuversicht kommt, dass das Bundesprogramm zu einer Verbesserung der Tierhaltung führt, wundert sich ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack. Das angekündigte Bundesprogramm ist mit den verkündeten Bedingungen für Sauenhalter blanker Hohn. Gleich mehrere Punkte sind nicht stimmig. Um eine Förderung zu erlangen, soll das Umbauvorhaben bereits nach dem ersten Jahr umgesetzt sein. Wie sollen Umbauvorhaben bis 2021 abgeschlossen sein, wenn die Novelle der Tierschutz-Nnutztierhaltungsverordnung noch nicht notifiziert bzw. rechtskräftig ist? Nach dem Inkrafttreten der Novelle haben Tierhalter drei Jahre Zeit ein Konzept für den Stallumbau vorzulegen. Auch Frau Klöckner weiß, dass die Baurechtsnovelle derzeit noch läuft und es noch viele Unklarheiten gibt - Wie soll ein Betrieb, geschweige denn die Genehmigungsbehörde so schnell eine Umbaugenehmigung ausstellen können?

Dazu kommt, dass die Förderquote von 40% nicht ausreichend ist. Am Markt ist kein Mehrpreis erwartet, viele Schweinehalter machen jetzt schon Verluste. Angesichts des derzeitigen preislichen Niveaus, wird mindestens ein Fördersatz von 60% benötigt. Unsere eigenen Berechnungen ergaben, dass ein mittelständischer Sauenhalter allein für den Umbau im Deckzentrum und Abferkelbereich über 1 bis 1,5 Mio. Euro in die Hand nehmen muss. Eine Abstockung des Sauenbestandes wird in der Regel finanziell noch deutlich schwieriger.

Die Widersprüche liegen klar auf der Hand! So wie das Förderprogramm jetzt ausgewiesen wurde, kann nur einer Handvoll Schweinehaltern geholfen werden, welche jetzt schon fertige Konzepte haben. Die restlichen Sauenhalter gehen leer aus. Unterm Strich ist das für Sauenhalter nur frustrierend. Hier muss dringend nachgebessert werden!, zieht Staack sein Resümee.

 


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