AFP-Förderung: Baden-Württemberg nimmt Schweinehaltung ab September 2026 wieder auf

Ab September 2026 können Schweinehalter in Baden-Württemberg wieder am Agrarinvestitionsförderprogramm teilnehmen ©ISN
Nach dem Auslaufen der Bundesförderung sollen Investitionen in Schweineställe in Baden-Württemberg wieder über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) gefördert werden. AFP-Förderung für besonders tiergerechte Schweineställe ab September - Antragstellung ab Juli möglich
ISN: Ein richtiger Schritt – ob die Förderung den Schweinehaltern in Baden-Württemberg tatsächlich hilft, hängt aber von den Details der Fördervoraussetzungen und den zu erfüllenden Förderauflagen ab.
Die aufgrund des Bundesprogramms ‚Umbau der Tierhaltung‘ ausgesetzte Förderung besonders tiergerechter Schweineställe im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) wird in Baden-Württemberg nach dem vorzeitigen Ende des Bundesprogramms ab dem 1. September 2026 wieder aktiviert. Das gab das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg (MLR) gestern (19.02.2026) bekannt. Die besonderen baulichen Anforderungen hinsichtlich Tierwohl an Stallbauvorhaben in der Schweinehaltung seien im Zuge der Wiederaufnahme der Schweinestallförderung im bundeseinheitlichen Rahmenplan für das AFP überarbeitet und entsprechend angepasst worden. Anträge können bereits ab Juli 2026 gestellt werden.
Förderbedingungen und Investitionsvolumen werden angepasst
Nach dem vorzeitigen Auslaufen des Bundesprogramms ‚Umbau der Tierhaltung‘ am 31. August 2026 setzen wir im AFP die Fördermöglichkeit für den Bau besonders tiergerechter Schweineställe nahtlos fort und geben damit unseren viehhaltenden Betrieben die dringend notwendige Planungssicherheit
, erklärte Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk. Zudem habe man die Förderbedingungen an die enorm gestiegenen Baukosten, der strukturellen Entwicklung sowie den Marktschwankungen und Inflation der letzten Jahre angepasst. Das förderfähige Investitionsvolumen im AFP sei daher auf einheitlich zwei Millionen Euro erhöht worden. Auch die Prosperitätsgrenzen sollen entsprechend angepasst werden.
Die ISN meint:
Der nahtlose Wiedereinstieg in die AFP-Förderung für Investitionen in die Schweinehaltung nach dem Auslaufen des Bundesförderprogramms ist gut und richtig. Gerade für Sauenhalter, die zur Umsetzung der neunen Haltungsvorgaben erhebliche Investitionen tätigen müssen, ist eine wirkungsvolle Förderung wichtig. Wie sehr die AFP-Förderung in Baden-Württemberg den Schweinehaltern beim Umbau ihrer Ställe aber tatsächlich helfen wird, ist von den Details der Zugangsvoraussetzungen und den Förderauflagen abhängig. Denn zum einen hilft die AFP-Förderung nur, wenn sie für den Großteil der Betriebe auch zugänglich ist und zum anderen auch dann nur, wenn Mehrkosten durch zusätzliche Förderauflagen die Förderung nicht auffressen.