03.02.2026rss_feed

AFP-Niedersachsen: Wiederaufnahme der Schweinehaltung ab 2027

Ab 2027 sollen Schweinehalter in Niedersachsen wieder am Agrarinvestitionsförderprogramm teilnehmen können ©BRAUERS.com, Canva

Ab 2027 sollen Schweinehalter in Niedersachsen wieder am Agrarinvestitionsförderprogramm teilnehmen können ©BRAUERS.com, Canva

Nach dem Auslaufen des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung sollen Investitionen in Schweineställe in Niedersachsen ab 2027 wieder über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm gefördert werden. Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium kündigte an, die konkreten Anforderungen im Laufe des Jahres festzulegen.

ISN: Das ist immerhin ein guter Anfang, wenngleich auch dem niedersächsischen Landwirtschaftsministerium klar sein wird, dass die geplante Wiederaufnahme der Schweinehaltung ins AFP angesichts des milliardenschweren Investitionsbedarfs in der Schweinehaltung weit hinter dem Notwendigen zurückbleibt. Hier sind gemeinsame Anstrengungen vom Bund und den Bundesländern gefragt. Um die Enden zusammenzubringen, müssen die Kosten durch einen Bestandsschutz für bestehende Abferkelställe runter.

 

Nach dem Aus für das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung (BUT) zum 31.08.2026, sollen in Niedersachsen ab 2027 auch Investitionen in Schweineställe wieder über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) möglich sein. Das teilte das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) heute in einer Pressemitteilung mit. Welche Anforderungen dann gelten sollen, will das ML im Laufe des Jahres noch bekannt geben. Bauliche Vorhaben in der Schweinehaltung wurden seit 2024 mit Verweis auf das BUT nicht mehr über das AFP gefördert.

 

18 Millionen Euro für 2026

Im AFP 2026 stehen für landwirtschaftliche Betriebe in Niedersachsen, Bremen und Hamburg insgesamt rund 18 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert wird beispielsweise die Anschaffung von Maschinen oder Geräten für eine sparsame, gezielte Ausbringung von Gülle oder Pflanzenschutzmitteln. Dabei müssen alle Vorhaben bestimmte Anforderungen im Bereich Umwelt- oder Klimaschutz erfüllen, bei Stallvorhaben zusätzlich im Bereich Tierschutz.

 

Die ISN meint:

Es ist immerhin ein guter Anfang, dass Niedersachsen im Hinblick auf die Förderung frühzeitig Klarheit schaffen will. Angesichts der tatsächlichen Investitionslast der Betriebe wird aber auch dem niedersächsischen Landwirtschaftsministerium klar sein, dass die geplante Wiederaufnahme der Schweinehaltung ins AFP nur der berühmte Tropfen auf den heißen Stein ist. Das für 2026 bereitgestellte Fördervolumen von 18 Millionen Euro müsste mit Berücksichtigung der Schweinehaltung ab 2027 ein Vielfaches betragen. Denn allein die niedersächsischen Sauenhalter müssen zur Umsetzung gesetzlicher Vorgaben in den kommenden Jahren rund eine Milliarde Euro investieren. In dieser Summe sind Investitionen zum Umbau der Schweinemast noch gar nicht berücksichtigt. Hinzu kommt, dass die AFP-Förderung für viele Betriebe in Niedersachsen faktisch unerreichbar bleibt, sofern die bisherigen Zugangsvoraussetzungen wie Prosperitäts- und GV-Grenzen unverändert bestehen bleiben.

Ohne den nun angekündigten Schritt der Wiederaufnahme der Schweinehaltung ins AFP schmälern zu wollen, wird deutlich: Die Schere zwischen dem Förderangebot und den Investitionskosten klafft viel zu weit auseinander. Zum einen sind gemeinsame Anstrengungen vom Bund und der Bundesländern gefragt, um die Schere ein Stück weit zu schließen. Zum anderen müssen vorrangig aber unbedingt die Kosten runter. Um das zu erreichen, braucht es besonders einen Bestandsschutz für bestehende Abferkelställe.

 


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