24.03.2023rss_feed

Heizöl, Pellets, Flüssiggas: Norddeutsche sollen ab Anfang April Heizkostenzuschuss beantragen können

Ab Anfang April könnte ein Heizkostenzuschuss für 2022 beantragt werden

Ab Anfang April könnte ein Heizkostenzuschuss für 2022 beantragt werden

Wer mit Flüssiggas, Öl oder Pellets heizt, soll in Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ab Anfang April einen Heizkostenzuschuss für 2022 beantragen können. Das berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ). Laut niedersächsischem Wirtschaftsministerium soll es eine gebündelte Nordländerlösung und ein gemeinsames Portal unter Federführung von Hamburg geben.

 


Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies stellt den Verbrauchern ein unkompliziertes Verfahren in Aussicht. Wir möchten zwar eine sichere Antragstellung, aber vor allem sollte sie schlank und einfach sein, erklärte der SPD-Politiker gegenüber der NOZ. Wann die ersten Bürger mit der Auszahlung einer Förderung von bis zu maximal 2000 Euro rechnen können, sei indes noch nicht klar. So schnell wie möglich, heißt es aus dem Ministerium.

Antragsberechtigte Energieträger

Antragsberechtigt sind Kunden von sogenannten nicht leitungsgebundenen Energieträgern. Das bedeutet Öl, Pellets, Flüssiggas, Holz, Kohle, aber auch Fernwärme, Strom, Abluftwärme und Biomasse (außer Holz), wobei Letztere in Niedersachsen nach Ministeriumsangaben nur marginal verwendet werden.

Voraussetzungen für den Heizkostenzuschuss

Voraussetzung für die Härtefallhilfe ist, dass sich die Preise für die genannten Brennstoffe im Jahr 2022 mindestens verdoppelt haben. Für jeden Energieträger werden Bund und Länder entsprechende Referenzpreise festlegen. Haben sich die Preise mehr als verdoppelt, werden die über die Verdopplung hinausgehenden Ausgaben zu 80 Prozent erstattet. Dabei muss ein Mindestförderbetrag von 100 Euro überschritten werden, die Förderhöchstsumme je Privathaushalt beträgt 2.000 Euro.

Da der Bund Referenzpreise festlegt, müssen Verbraucher nicht zwingend eine Rechnung von 2021 vorlegen. Eine Rechnung für das Jahr 2022 ist allerdings erforderlich.

 

Den Angaben zufolge ist in den genannten Ländern ein gemeinsames Online-Portal geplant, über das die Anträge gestellt und dann auch bearbeitet werden können. Die Freischaltung sei für Anfang kommenden Monats geplant. In jedem Fall ist ein Online-Rechner vorgesehen, damit die Nutzer schon vorab ermitteln können, ob eine Antragstellung überhaupt erfolgreich sein und eine Unterstützungszahlung erzielt werden kann, erklärte ein Sprecher aus dem Wirtschaftsministerium.

 

So wird der Zuschuss berechnet

Eine Beispielrechnung: Wenn jemand vorher für 1000 Euro Flüssiggas gekauft und im vergangenen Jahr für die gleiche Menge 2500 Euro bezahlt hat, erhält er 80 Prozent auf das, was über der Verdopplung liegt. In diesem Fall liegen 500 Euro über der Verdopplung. Davon gibt es dann 80 Prozent vom Staat, also 400 Euro.

 

Für weitere Informationen, Angebote oder Bestellungen erreichen Sie die Mitarbeiterin der ISW GmbH, Diana Diesen, unter Telefon 05491/9665-22.

Für Strom-, Gas- und Fernwärmekunden gibt es seit März eine Energiepreisbremse. Mehr Informationen dazu finden Sie hier...

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