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Wie funktioniert die Energiepreisbremse? Ist trotzdem ein Anbieterwechsel sinnvoll?

So funktioniert die Energiepreisbremse

So funktioniert die Energiepreisbremse

Ab dem 1. März 2023 greift die Energiepreisbremse, mit der die Bundesregierung Privathaushalte und Unternehmen von den gestiegenen Strom-, Gas- und Wärmepreisen entlasten möchte.

Trotz Energiepreisbremse ist aktuell eine gute Gelegenheit, über einen möglichen Wechsel zu einem anderen Anbieter nachzudenken. Die Neukundenpreise für Strom und Gas sind seit letztem Herbst stark gesunken.


Preisbremse für Gas und Fernwärme

Erdgaskunden bekommen für 80 Prozent ihres bisherigen Jahresverbrauchs einen staatlich garantierten Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde, inklusive Steuern und Abgaben. Für Fernwärmekunden liegt der staatlich gedeckelte Preis bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Wird mehr verbraucht, wird dafür der vertraglich vereinbarte Preis fällig. Entscheidend für die Höhe des Kontingents ist der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch für 2023.

Den Rabatt übernimmt der Bund gegenüber den Energieversorgern, die verpflichtet sind, den Verbraucherinnen und Verbrauchern den Entlastungsbetrag gutzuschreiben. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 erfolgt rückwirkend im März 2023 – entweder mit der Abrechnung oder über die Voraus- oder Abschlagszahlung.

Preisbremse für Strom

Die Strompreisbremse deckelt den Strompreis für Haushalte und Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden auf 40 Cent pro Kilowattstunde. Das gilt für ein Kontingent in Höhe von 80 Prozent des historischen Verbrauchs, also in der Regel des Vorjahresverbrauchs.

Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Preisdeckel bei 13 Cent pro Kilowattstunde – zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Das gilt für ein Kontingent in Höhe von 70 Prozent ihres historischen Verbrauchs.

Oberhalb des jeweils rabattierten Kontingents fallen die üblichen Strompreise an. Energiesparen lohnt sich also weiterhin.

Auch hier erfolgt die Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 rückwirkend im März 2023.


Die ersten Entlastungsbeträge werden ab März 2023 gutgeschrieben. Dann erfolgt auch eine rückwirkende Entlastung für die Monate Januar und Februar 2023. Das heißt, im März wird den Verbrauchern der dreifache Entlastungsbetrag gutgeschrieben.

Die Bundesregierung plant, dass die Entlastung für Stromverbräuche bis einschließlich April 2024 gezahlt wird. Weil der EU Beihilferahmen bisher nur bis Dezember 2023 gilt, kann die Verlängerung über den Dezember 2023 hinaus erst später durch eine Verordnung erfolgen, sobald und sofern der EU-Beihilferahmen verlängert wird.

 

ISW-Tipp 1:

Kontrollieren Sie ihre Abrechnungen und Abschläge genau! Haben Sie Ihre Zählerstände bereits an Ihren Energieversorger gemeldet? Stimmen die Zählerstände in der Abrechnung? Wurde der korrekte Mehrwertsteuersatz (Strom: 19 %, Gas: 7 %) berechnet?

 

Unter dem folgenden Link stellt die Bundesregierung einen Energiekostenrechner zur Verfügung mit dem Sie die möglichen Einsparungen abschätzen können:


Energiekostenrechner der Bundesregierung

ISW Tipp 2: Jetzt wechseln?!

Mildes Wetter und eine gute Versorgungslage haben in den letzten Wochen für einen starken Rückgang der Großhandelspreise für Erdgas gesorgt. Die günstigeren Beschaffungskosten führen zu günstigeren Gasangeboten für Neukunden. Dieser Trend wird laut Experten voraussichtlich weiter anhalten. Auch die Neukundenpreise für Strom sind seit letztem Herbst stark gesunken.

Vor allem jene Kunden, die zuletzt im örtlichen Grundversorgungstarif Zuflucht vor explodierenden Energiekosten gesucht haben, sollten jetzt die verfügbaren Tarife vergleichen. Je länger die Vertragslaufzeiten, desto vorsichtiger sollte man aus unserer Sicht jedoch die Angebote bewerten.

Unser Kooperationspartner meistro bietet die Möglichkeit, über Verträge im Tarif Ratio am aktuell preisgünstigen Spotmarkt einzukaufen. Der Energiepreis ist in diesem Tarif variabel, lediglich der Aufschlag auf den Spotmarktpreis (Marktprämie) ist fix.

Füllen Sie dazu den beigefügten Anfragebogen aus uns faxen bzw. mailen Sie diesen an die Fa. meistro. Von dort werden Sie dann ein konkretes Angebot mit den aktuellen Konditionen erhalten.


Darüber hinaus bietet meistro den Kunden exklusive Webinare zu aktuellen Themen am Strom- und Erdgasmarkt an


Meistro-Webtalk: Wann und für wen greifen Strom- und Gaspreisbremse?

Mehr Informationen zum Strombezug über einen Kooperationsvertrag mit der meistro

Mehr Informationen zum Erdgasbezug über einen Kooperationsvertrag mit der meistro

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