03.04.2023rss_feed

Heizkostenzuschuss: Lohnt sich die Antragsstellung für Flüssiggaskunden?

Lohnt sich die Antragsstellung für Flüssiggaskunden? Wir haben für Sie nachgerechnet.

Lohnt sich die Antragsstellung für Flüssiggaskunden? Wir haben für Sie nachgerechnet.

Fünf Monate sind seit der Ankündigung der Bundesregierung zu Hilfen für Verbraucher, die mit Öl-, Holzpellets und Flüssiggas heizen, vergangen. Vor wenigen Tagen hat der Haushaltsausschuss des Bundestages die Bundesmittel dafür freigegeben und dazu die Referenzpreise für das Jahr 2021 veröffentlicht.

Wo und wann man den Zuschuss beantragen kann, regeln nun die einzelnen Bundesländer (Wir berichteten...). Die konkreten Antragsverfahren dazu wurden bislang jedoch noch nicht freigeschaltet. Wir werden Sie an dieser Stelle informieren, sobald es hierzu neue Informationen und Links gibt.

Lohnt sich die Antragsstellung für Flüssiggaskunden? Wir haben für Sie nachgerechnet.

Voraussetzungen für den Heizkostenzuschuss

Voraussetzung für die Härtefallhilfe ist, dass sich die Preise für die genannten Brennstoffe im Jahr 2022 gegenüber dem Jahr 2021 mindestens verdoppelt haben.

Bund und Länder haben nun für das Jahr 2021 Referenzpreise für die vom Programm umfassten Energieträger festgelegt:


Quelle: ISN nach Bundesregierung

Quelle: ISN nach Bundesregierung


Haben sich die Preise der konkreten Lieferungen dieser Energieträger an die Verbraucher im Jahr 2022 gegenüber den Referenzpreisen für 2021 mehr als verdoppelt, werden die über die Verdopplung hinausgehenden Ausgaben zu 80 Prozent erstattet. Dabei muss ein Mindestförderbetrag von 100 Euro überschritten werden, die Förderhöchstsumme je Privathaushalt beträgt 2.000 Euro.

Da der Bund Referenzpreise festgelegt hat, müssen Verbraucher nicht zwingend eine Rechnung von 2021 vorlegen. Eine Rechnung für das Jahr 2022 ist allerdings erforderlich.

 

Ernüchterung bei Flüssiggaskunden

Unser nachfolgendes Rechenbeispiel zeigt, dass Flüssiggaskunden wohl nur sehr begrenzt die in Aussicht gestellten Finanzhilfen in Anspruch nehmen können.

 

Rechenbeispiel Flüssiggas

Rechenbeispiel Flüssiggas

Somit dürften wohl nur wenige Haushalte bzw. Betriebe, die mit Flüssiggas heizen, in nennenswertem Umfang von den Finanzhilfen profitieren können.

  • Flüssiggaspreis muss 2022 für die Lieferung bei mindestens 0,96 €/Liter (netto) gelegen haben
  • Bei der ISW lag der Preis nur in einigen Regionen und für wenige Wochen (ggf. im März/April) über diesem Preis von 0,96 €/Liter
  • Förderbetrag von geschätzt max. 0,08 €/Liter (netto) relativ gering
  • Differenzbetrag muss höher als 100 € sein, um aufgrund der Bagatellgrenze überhaupt eine Auszahlung bekommen zu können

 

Wir werden Sie informieren, sobald es zu diesem Thema neue Entwicklungen gibt.

 

Für weitere Informationen, Angebote oder Bestellungen erreichen Sie die Mitarbeiterin der ISW GmbH, Diana Diesen, unter Telefon 05491/9665-22.

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