Fortbildung Ferkelkastration durch Narkose mit Isofluran

21.09.2023

Beginn: 10:00 Uhr

Ende: 12:15 Uhr

 

Gemäß § 6 Abs. 5 Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) sind Sachkundeinhaber verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab der erstmaligen Ausstellung eines Sachkundenachweises an einer mindestens zweistündigen Fortbildungsschulung teilzunehmen, in der der aktuelle Wissensstand vermittelt wird.

 

Programm

Im Rahmen der Fortbildungsschulung werden die theoretischen Kenntnisse in Bezug auf die ordnungsgemäße Durchführung der Betäubung bei der Ferkelkastration aufgefrischt bzw. aktualisiert.

 

Schulung durch den Schweinegesundheitsdienst (SGD)
Dr. med. vet. Sylvia Baier , LUFA Nord-West
Dr. med. vet. Laura Jahn, LUFA Nord-West
Dr. med. vet. Hendrik Nienhoff , LUFA Nord-West

 

Sie erhalten nach Teilnahme an der Schulung einen Nachweis, der auf Verlangen der zuständigen Behörde nachzuweisen ist. Die Bescheinigung gilt auch als Fortbildungsnachweis für die Initiative Tierwohl (ITW).

 

Kosten

39,00 Euro

 

Anmeldeschluss

14.09.2023

 

Veranstaltungsort

Bezirksstelle Emsland
An der Feuerwache 14
49716 Meppen

 

Anmeldung

Anmeldung bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen

 

 

 


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