07.09.2017rss_feed

Wurstkartell Fall für Staatsanwaltschaft

Das Bundeskartellamt hat laut eigener Mitteilung das Bußgeldverfahren gegen Hersteller von Fleisch- und/oder Wurstwaren vollständig an die Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf abgegeben. Ursprünglich hatte sie in den Jahren 2013 und 2014 gegen 22 Unternehmen sowie gegen 33 verantwortlich handelnde Personen Geldbußen in einer Gesamthöhe von rund 338,5 Millionen Euro verhängt.

Aufgrund unternehmensinterner Umstrukturierungen mussten jedoch die Bußgeldbescheide gegenüber einigen Unternehmen u.a. Böklunder (Tönnies), Bell und Sickendiek, aufgehoben werden. Aufgrund dieser Wurstlücke seien Bußgelder in einer Gesamthöhe von rund 238 Millionen Euro entfallen, heißt es in dem Fallbericht der Kartellbehörde.

Dabei sei es laut Kartellamt ein festgestellter Sachverhalt, dass die betroffenen Unternehmensvertreter das gemeinsame Grundverständnis geteilt hätten, bei anstehenden Preisverhandlungen mit den großen Einzelhandelsketten im Bereich Fleisch- und Wurstwaren gemeinsam vorzugehen. Ziel sei es gewesen, zu Preiserhöhungsrunden gemeinsam und einheitlich auf den LEH zuzugehen, um die Forderungen erfolgreicher durchzusetzen.


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