03.07.2017rss_feed

Wichtig: Frist zur Meldung an HIT-Antibiotikadatenbank endet am 14. Juli!

Frist 14.juli

Bitte denken Sie rechtzeitig an die Meldung Ihrer Bestandsdaten und der Verwendung von Antibiotika an die staatliche HI-Tier Datenbank – sämtliche Daten aus dem ersten Halbjahr 2017 müssen bis spätestens 14. Juli 2017 übermittelt werden.

 

Tierbestand an die HI-Tier Antibiotikadatenbank übermitteln

Bis 14 Tage nach Halbjahresende müssen sämtliche Tierbewegungen und Tierbestände der vergangenen sechs Monate, also vom 01. Januar bis 30. Juni 2017, übermittelt werden. Zukäufe, Verkäufe und Verluste sind dabei datumsgenau anzugeben, ebenso wie die in die Ferkelaufzucht eingestallten Ferkel und die Versetzungen in die Mast.

 

Meldung zur Abgabe von Antibiotika an QS und HIT/TAM-Datenbank

Mit der Eingabe der Arzneimittel-Abgabe- und -Anwedungsbelege (AuA-Belege) in die QS-Datenbank können Sie als Tierhalter auch Dritte, wie zum Beispiel Ihren Tierarzt beauftragen. Beauftragen Sie in dem Fall auch QS, diese Daten an die staatliche HIT/TAM-Datenbank zu übertragen.

 

Wenn Sie keinen Dritten zur Eingabe der AuA-Belege beauftragt haben, müssen Sie die Daten bis zum 14. Juli selbst in die Datenbank eingeben.


Eine Anleitung für die Eingaben in die staatliche Datenbank finden Sie hier

Falls Sie im 1. Quartal 2017 in einem Ihrer Produktionszweige keine Antibiotika eingesetzt haben, denken Sie bitte an die Nichteinsatzmeldung in der QS-Antibiotikadatenbank Vetproof oder beauftragen Sie Ihren Tierarzt.


Tierhalterversicherung an die zuständige Behörde schicken

 

Mit der Tierhalterversicherung versichern Sie als Tierhalter schriftlich, bei der Behandlung der Tiere nicht von den Anweisung des Tierarztes abgewichen zu sein. Sie können das Formular ebenfalls bei uns im Mitgliederbereich herunterladen.


Vorlage für die „Tierhalter-Versicherung“

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