18.09.2020rss_feed

Westfleisch und NGG vereinbaren Tarifvertrag für neue Mitarbeiter

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Im Hinblick auf die für 2021 geplanten Änderungen beim Arbeitsschutzgesetz, welches Werkverträge und Leiharbeit in den Kernbereichen an Schlachthöfen verbieten soll, hat sich die Westfleisch mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) geeinigt und einen Tarifvertrag zur Eingliederung neuer Mitarbeiter abgeschlossen. Rund 3.000 extern Beschäftigte werden zukünftig zur Stammbelegschaft bei Westfleisch gehören.

Übernahmeprozess bis Ende des Jahres

In einer Pressemitteilung hat Westfleisch verkündet, mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) einen Tarifvertrag zur Eingliederung neuer Mitarbeiter abgeschlossen zu haben. Im Mittelpunkt stehe dabei die Übernahme und Neueinstellung von rund 3.000 Beschäftigten, die bisher bei externen Werkvertragsunternehmen angestellt waren. Mit dem nun vereinbarten Tarifvertrag steht fest: Ab Januar 2021 werden alle Mitarbeiter in der Schlachtung und Zerlegung direkt bei unseren beiden bestehenden Schlachtunternehmen Westfleisch SCE beziehungsweise Westfleisch Erkenschwick GmbH angestellt sein, erklärt Carsten Schruck, geschäftsführender Vorstand von Westfleisch. Nach Abschluss des Übernahmeprozesses wollen wir gemeinsam mit der NGG die relevanten bestehenden Tarifverträge modernisieren und auf die neuen Gegebenheiten hin anpassen. Die nun erzielte Einigung mit der NGG bedeutet auch, dass rund 1.000 Mitarbeiter, die bisher bei konzerneigenen Dienstleistungsgesellschaften angestellt waren, in den Mutterkonzern wechseln werden. Die neue Vereinbarung sehe sechs Lohnstufen vor, wobei die niedrigste oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns liegt. Hier seien weniger als 20 Prozent aller künftig rund 7.000 Beschäftigten von Westfleisch eingestuft.


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