27.11.2020rss_feed

Werkverträge: Koalition einigt sich auf Regelungen für die Fleischwirtschaft

Mit dem geplanten Arbeitsschutzkontrollgesetz soll unter anderem geregelt werden, dass ab dem 1. Januar 2021 bei der Schlachtung, der Zerlegung und der Fleischverarbeitung kein Fremdpersonal mehr eingesetzt werden darf

Mit dem geplanten Arbeitsschutzkontrollgesetz soll unter anderem geregelt werden, dass ab dem 1. Januar 2021 bei der Schlachtung, der Zerlegung und der Fleischverarbeitung kein Fremdpersonal mehr eingesetzt werden darf

Die Regierungsfraktionen haben sich inhaltlich auf das Arbeitsschutzkontrollgesetz und einen Zeitplan für die parlamentarischen Beratungen verständigt. Wie CDU/CSU und SPD heute mitteilten, soll das Gesetz Mitte Dezember im Bundestag in zweiter und dritter Lesung beraten werden und könnte nach Zustimmung des Bundesrates noch - wie geplant - Anfang 2021 in Kraft treten, berichtet Agra Europe (AgE).

 

Das von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil initiierte Gesetz sieht neben mehr Kontrollen, Mindeststandards für Gemeinschaftsunterkünfte vor allem ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in den Kernbereichen der Produktion vor. Zu Verzögerungen bei der Verabschiedung des Gesetzes kam es, weil sich die Unionsfraktion gegen ein vollständiges Verbot der Leiharbeit sperrte, da dies die Flexibilität der Fleischunternehmen in Saisonspitzen - wie der Grillsaison - zu stark einschränke.

 

Zeitarbeit in Produktionsspitzen möglich – Werkverträge verboten

Nach Angaben des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hermann Gröhe, werden Werkverträge und Zeitarbeit beim Schlachten und Zerlegen komplett und in der Fleischverarbeitung weitgehend verboten. Bei der Fleischverarbeitung soll es jedoch zur Abdeckung saisonaler Produktionsspitzen möglich sein, Zeitarbeit - nicht aber Werkverträge - tarifvertraglich in begrenzten Umfang zu ermöglichen. Dies soll bei gleicher Bezahlung wie im Bereich der Stammbelegschaft und bei voller Geltung der Arbeitsschutzvorschriften erfolgen. Gerade die mittelständischen Betriebe der Fleischverarbeitung brauchen diese Flexibilität, betonte Gröhe.

 

Handwerk von Regelungen ausgenommen

Der sozial- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Stephan Stracke, hob hervor, dass das Fleischerhandwerk nicht mit der Fließbandarbeit in den Fleischfabriken und den dortigen Missständen gleichzusetzen sei. Es zeichne sich dadurch aus, dass es seine selbst hergestellten Erzeugnisse direkt an den Kunden abgebe. Deshalb werde das Handwerk weitgehend vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen. Abweichend vom bisherigen Gesetzesentwurf werden Stracke zufolge nun bei den Metzgerbetrieben mit mehreren Verkaufsfilialen das Verkaufspersonal und Auszubildende beim Schwellenwert von 49 Mitarbeitern nicht mehr mitgezählt.

Wir greifen entschlossen in den Fleischfabriken durch. Bessere Arbeits- und Lebensbedingungen werden Realität für alle Beschäftigten der Branche, erklärte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzenden Katja Mast. Das Arbeitsschutzkontrollgesetz adressiere in einmaliger Art und Weise die Verantwortung an die Inhaber der Fleischfabriken und sorge durch Kontrollen für die Einhaltung der Vorschriften. Die Fleisch-Lobby, die das Gesetz verhindern wollte, hat sich getäuscht und zu früh gefreut", stellte Mast zufrieden fest. Werkverträge würden im Kernbereich der Fleischindustrie genauso verboten wie die Leiharbeit beim Schlachten und Zerlegen. In der Fleischverarbeitung sei die Arbeitnehmerüberlassung nur in engen Grenzen per Tarifvertrag und mit auf drei Jahre befristeten Vereinbarungen erlaubt. Das stärke die Tarifbindung in einer Branche mit wenigen Tarifverträgen.

 

 

 


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