11.12.2020rss_feed

Werkverträge: Fleischwirtschaft beklagt unklare Formulierungen im Gesetz

Die Verabschiedung des Arbeitsschutzkontrollgesetzes ist auf dem Weg

Die Beratungen zum Arbeitsschutzkontrollgesetz für die Fleischindustrie wurden in dieser Woche abgeschlossen. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr im Bundestag verabschiedet werden und Anfang 2021 in Kraft treten. Der Verband der Fleischwirtschaft (VDF) äußerte Kritikpunkte, da mehrere Regelungen und Begrifflichkeiten im aktuellen Gesetzentwurf nicht eindeutig definiert seien. Für Betriebe und Unternehmer sei daher nicht klar, wie sie sich rechtskonform verhalten sollten. Vor diesem Hintergrund hat der Verband mit einem Schreiben, unter anderem an die Mitglieder der befassten Ausschüsse im Bundestag appelliert, das vorgesehene Arbeitsschutzkontrollgesetz nur mit präzisen Formulierungen zu verabschieden.

 

Hintergrund

In dieser Woche hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages mit den Stimmen aller Fraktionen bis auf FDP und AfD die Regelungen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes beschlossen. Der Weg für die Verabschiedung des Gesetzes im Plenum nächste Woche ist damit freigegeben. Das von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil initiierte Gesetz sieht neben mehr Kontrollen und Mindeststandards für Gemeinschaftsunterkünfte vor allem ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in den Kernbereichen der Produktion vor.

 

VDF: Regelungen im Gesetz nicht eindeutig definiert

Laut dem Verband der Fleischwirtschaft (VDF), haben sich die Unternehmen auf das im Gesetz enthaltene Werksvertragsverbot eingestellt und werden in der überwiegenden Mehrheit im Januar nur noch mit fest angestellten Beschäftigten produzieren. Völlig unzureichend sei jedoch, dass das vorgesehene Gesetz zahlreiche unbestimmte Begrifflichkeiten und Formulierungen enthalte, was es den Unternehmen nicht ermögliche, sich eindeutig rechtskonform in der kurzen verbleibenden Zeit umzustellen, kritisierte der VDF.

 

Unklare Begrifflichkeiten nicht ohne Klärung im Bundestag abstimmen

So sollen Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten von den neuen Regelungen befreit sein, doch welches Personal hierbei zu berücksichtigen sei und welche Art von Unternehmensverbünden zusammengezählt werden müssten, gehe aus dem Gesetz nicht eindeutig hervor. Auch könnten Fleischereigenossenschaften im Verbund nicht wissen, ob sie gemeinsam oder einzeln zu veranlagen seien und nach welchen Kriterien dies geschehe.

Für größere Unternehmen und in Kooperationen zusammenarbeitende Betriebe werde der unklare Begriff übergreifende Organisation eingeführt und vorgeschrieben, dass eine solche nur von einem alleinigen Inhaber geführt werden dürfe. Das wäre jedoch das Ende für jegliche arbeitsteilige, kooperative Zusammenarbeit von Fleischunternehmen, beispielsweise in Markenfleischprogrammen, mit Spezialbetrieben oder auch in Form von Lohnschlachtungen, warnte der VDF. Damit würden vor allem die regionalen Schlachtstätten getroffen, die überhaupt nur mit diesen Kooperationen existieren könnten.

 

Präzise Formulierungen notwendig

Diese und weitere Unzulänglichkeiten bei Begriffen und Formulierungen dürften nicht ohne Klärung im Bundestag durchgepaukt werden, da ansonsten die vom Gesetz gemaßregelten Betrieben und Unternehmer nicht wissen könnten, wie sie sich rechtskonform verhalten sollten, betonte der VDF. Vor diesem Hintergrund hat der Verband mit einem Schreiben, unter anderem an die Mitglieder der befassten Ausschüsse im Bundestag appelliert, das vorgesehene Arbeitsschutzkontrollgesetz nur mit präzisen Formulierungen zu verabschieden. Zudem sei der Zeitpunkt des Inkrafttretens so zu wählen, dass den Unternehmen ein angemessener Zeitraum verbleibe, um die neuen Regelungen überhaupt umsetzen zu können.

 


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