19.05.2020rss_feed

Weitere Termine für Sachkundelehrgänge für die Isofluran-Narkose

Die Zertifizierung der drei Isofluran-Narkosegeräte der DLG bestätigt damit, dass die Funktionssicherheit der Geräte gegeben ist und dass bei deren Nutzung wichtige Aspekte des Tierschutzes, der Anwendersicherheit und des Umweltschutz erfüllt werden.

Bis Mitte Mai 2020 sind bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) knapp 2.200 Anträge auf Förderung der Anschaffung eines Narkosegeräts zur Ferkelkastration eingegangen. Alle Schweinehalter, die diesen Weg gehen wollen und die Narkose mit Isofluran selbst durchführen möchten, müssen jetzt einen Sachkundelehrgang mit anschließender Prüfung absolvieren. Das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) hat eine erste Terminübersicht der Angebote in den Bundesländern zusammengestellt.

 

Lehrgänge gefragt – jetzt anmelden

In NRW wurden die Termine für die Lehrgänge bereits bekannt gegeben. Nun stehen auch die Termine für Bayern und Baden-Württemberg fest. Eine erste Übersicht der Veranstalter hat das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) online zusammengestellt:

www.praxis-agrar.de/sachkundelehrgang

Da bereits jetzt einige der kommenden Lehrgänge ausgebucht sind, empfiehlt sich eine frühzeitige Anmeldung.

Inhalte des Lehrgangs

Der Sachkundenachweis zur Genehmigung der Isofluran-Narkose bei der Ferkelkastration durch Nicht-Tierärztinnen und -Tierärzte enthält einen mindestens zwölfstündigen Lehrgang, der die theoretischen Grundlagen für die Durchführung einer Betäubung vermittelt. Neben einer praktischen Demonstration der richtigen Durchführung thematisiert der Lehrgang die Voruntersuchung und Vorbehandlung sowie den Umgang und die Dosierung von Tierarzneimitteln bei der Ferkelkastration. Nach der theoretischen Prüfung folgt eine Praxisphase unter tierärztlicher Aufsicht mit abschließender, praktischer Prüfung. Eine Auffrischung innerhalb von drei Jahren ab der erstmaligen Ausstellung sowie nachfolgend mindestens alle fünf Jahre ist ebenfalls Pflicht.

Hinweis: Förderantrag für Isofluran-Narkosegeräte bis spätestens 1. Juli – besser sofort

Schweinehalter, die auf diese Alternative setzen wollen, sollten sich um die bis spätestens 1. Juli zu beantragende finanzielle Förderung der Geräte kümmern, denn hier gilt das Windhundverfahren.

Der Förderantrag zur Anschaffung von Narkosegeräten für die Ferkelkastration kann online, unter Nutzung des elektronischen Antragssystems, gestellt werden.

Hier finden Sie die Anträge und alle weiteren Erläuterungen zur Förderung der Geräte

 


Sachkundelehrgänge in NRW

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