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ASP-Update 10.12.2020: Weitere Fälle in Brandenburg bestätigt – Insgesamt jetzt 293 ASP-Fälle

Wildschwein ASP FLI

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat im Laufe der letzten Tage bei mehreren weiteren Wildschweinen die ASP festgestellt. Dadurch ergibt sich eine Gesamtzahl von 293 Fällen in Brandenburg und Sachsen.

Vom FLI wurde bei mehreren weiteren Wildschweinen der amtliche ASP-Verdacht bestätigt. Es handelt sich um Fallwildfunde aus den bestehenden Kerngebieten in den Landkreisen Oder-Spree und Märkisch-Oderland. Damit gibt es jetzt insgesamt 278 bestätigte ASP-Fälle beim Schwarzwild im Land Brandenburg. Zusammen mit den 15 Fällen aus dem Landkreis Görlitz in Sachsen ergeben sich damit nun insgesamt 293 bestätigte ASP-Fälle.

 

Die Hausschweinbestände in Deutschland sind nach wir vor frei von der Afrikanischen Schweinepest.

 


ASP-Update 07.12.2020: Flächen-Nutzungsverbote in Brandenburg teilweise aufgehoben – insgesamt 263 ASP-Fälle

ASP in Deutschland, Stand 04.12.2020 (FLI)

ASP in Deutschland, Stand 04.12.2020 (FLI)

Der Landeskrisenstab Tierseuchenbekämpfung-ASP hat kürzlich weitere Nutzungsverbote von land- und forstwirtschaftlichen Flächen innerhalb der ASP-Restriktionszonen in Brandenburg zurückgenommen. Voraussetzung ist die vollständige doppelte Einzäunung (Weiße Zone) um ein Kerngebiet. Mit dem nun erfolgten Abschluss der Eingrenzung der Weißen Zone um das erste Kerngebiet in den Landkreisen Oder-Spree und Spree-Neiße ist hier die Nutzung von Forst- und Waldwirtschaft wieder möglich. Im Rahmen der Fallwildsuche wurden im Landkreis Märkisch-Oderland außerdem weitere ASP-Fälle festgestellt. Die Gesamtzahl der ASP-Fälle bei Wildschweinen in Brandenburg und Sachsen zusammen liegt jetzt bei 263.

In Brandenburg ist ab sofort der Landesjagdverband verantwortlich für die Ausbildung von Kadaversuchhunden.

 

Geringere Nutzungseinschränkungen für landwirtschaftliche Flächen

Die Leiterin des ASP-Krisenstabs, Verbraucherstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer: Nach einer Phase weitestgehender Verbote in der Weißen Zone und im Kerngebiet wechseln wir in die Phase, in der nur noch geringe Einschränkungen gelten. So ist die Forstwirtschaft freigegeben bis auf den Holzeinschlag mit großen Maschinen, der einer Genehmigung bedarf. In Verbindung mit einer vorangegangenen Fallwildsuche wird auch die landwirtschaftliche Tätigkeit größtenteils wieder möglich sein. Kulturen, wie Winterraps oder Roggen, die aufgrund ihrer Wuchshöhe die Fallwildsuche oder die Jagd behindern, dürfen noch nicht ausgebracht werden. Dazu wird ein Leitfaden gemeinsam mit den Verbänden erstellt. Unser Ziel ist die vollständige Entnahme des Schwarzwildes aus diesen Gebieten.

Grundsätzliche Voraussetzung für die Ernte landwirtschaftlicher Produkte ist die vorherige Absuche nach Fallwild. Zudem muss Erntegut aus dem Kerngebiet im Kerngebiet verbleiben; Erntegut aus dem Kerngebiet und der Weißen Zone darf nicht in Schweinehaltungen verbracht werden.

In den gefährdeten Gebieten außerhalb der festen Umzäunungen gibt es keine land- und forstwirtschaftlichen Beschränkungen mehr.

 

Insgesamt 263 ASP-Fälle bei Wildschweinen

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat heute bei neun weiteren Wildschweinen den amtlichen Verdacht der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bestätigt. Das teilte das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz in Brandenburg am heutigen Nachmittag mit. Demnach stammen die Fälle aus den bestehenden Kerngebieten in den Landkreisen Märkisch-Oderland und Oder-Spree.

Zusammen mit den 10 Fällen im Landkreis Märkisch-Oderland, die Ende vergangener Woche bestätigt wurden, gibt es jetzt insgesamt 263 bestätigte ASP-Fälle beim Schwarzwild in Brandenburg (248) und Sachsen (15).

Die Hausschweinbestände in Deutschland sind nach wir vor frei von der Afrikanischen Schweinepest.

 

 


In Brandenburg werden bereits Suchhunde zum Auffinden von Wildschweinkadavern eingesetzt. Weitere sollen durch den Bundesjagdverband ausgebildet werden. (Bild: MSGIV)

In Brandenburg werden bereits Suchhunde zum Auffinden von Wildschweinkadavern eingesetzt. Weitere sollen durch den Bundesjagdverband ausgebildet werden. (Bild: MSGIV)

Landesjagdverband Brandenburg soll Suchhunde ausbilden

Ab sofort ist der Landesjagdverband Brandenburg (LJVB) zuständig für die Ausbildung von Suchhunden zum Auffinden von Wildschweinkadavern in Brandenburg. Darauf haben sich das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) und das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) mit dem Landesjagdverband Brandenburg in einem gemeinsamen Gespräch in Potsdam am Nachmittag verständigt, so gaben die Ministerien in einer Pressemitteilung bekannt. In ihrer Ausbildung werden die Hunde unter anderem darauf trainiert, Kadaver aufzufinden und anzuzeigen, in keinem Fall aber zu berühren. Lebendes Schwarzwild dürfe angezeigt, aber nicht verfolgt werden.

Nach wie vor werden täglich infizierte Wildschweinkadaver in den Kerngebieten gefunden. Bei der Suche sind wir auf die feinen Nasen der Suchhunde und geschulte Halterinnen und Halter angewiesen. Vor allem in schwer zugängigem Gelände mit Wald oder mit Sumpfgebieten sind sie unersetzbar und neben der Unterstützung durch Jägerinnen und Jäger oder die Bundeswehr eine wichtige Stütze in unserer Strategie, um gemeinsam die weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern, begründete die Leiterin des ASP Krisenstabs, Staatssekretärin Anna Heyer-Stuffer diese Entscheidung. Die Ausbildung und die Ausrüstung der Suchhunde, zum Beispiel mit GPS-Geräten und Schutzwesten, werde durch das MLUK finanziell unterstützt, ergänzte Agrarstaatssekretärin Silvia Bender.


ASP-Stand 03.12.20: 40 weitere Fälle auf Oderinsel festgestellt

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