14.10.2020rss_feed

Wachsender Schweinestau verschärft Notlage der Schweinehalter

Wachsender Schweinestau verschärft Notlage der Schweinehalter

Aktualisierte ISN-Kalkulation: Ca. 400.000 schlachtreife Schlachtschweine stehen in Deutschland in der Warteschlange – wöchentlich kommen 70.000 bis 90.000 Schweine dazu. Immer mehr Schweinemäster und Ferkelerzeuger geraten in eine Notsituation durch den Schweinestau.
ISN: Eingeschränkte Schlachthöfe müssen schnell wieder mehr schlachten können. Zudem ist für eine Übergangszeit die Flexibilisierung der Arbeitszeiten bei Schlachthofmitarbeitern wichtig. Leitfäden und Notfallpläne für die Behörden müssen her.

 

Der Schweinestau wächst und wächst. Immer mehr schweinehaltende Betriebe geraten deshalb in Notlage, so der ISN Geschäftsführer Dr. Torsten Staack. Der Platz in Ställen wird immer knapper – in der Mast, weil sich der Verkauf der Schlachtschweine deutlich verzögert – in der Ferkelerzeugung, weil die Mastplätze nicht frei werden, die für das Umstallen der Ferkel benötigt werden. Und gerade in der Ferkelerzeugung werden nun einmal weiter Ferkel geboren und wachsen Ferkel weiter heran. Auch Gegenmaßnahmen, z.B. weniger Besamungen, würden dies bis zum Jahresende nicht bremsen. Die Betriebe versuchen deshalb alles, um Lösungen für das immer stärker aufkommende Platzproblem in den Ställen zu finden. Dabei sollten sie bei einem erheblichen Engpass unbedingt die direkte Absprache mit dem zuständigen Veterinäramt suchen. Denn in dieser Notsituation sind zuweilen ungewöhnliche Lösungen, z.B. die Nutzung von Maschinenhallen, notwendig, die mit der zuständigen Behörde abgestimmt sein müssen.

 

Schlachtbetriebe müssen Kapazitäten voll auslasten können

Die ISN hat die Zahlen zum Schweinestau noch einmal ausführlich zusammengestellt:

Der Schweinestau ist extrem – aktuell stehen um 400.000 schlachtreife Schweine in der Warteschlange. Das entspricht ungefähr einer halben Schlachtwoche. Wöchentlich kommen 70.000 – bis 90.000 Schlachtschweine dazu. Allein an den Standorten von Tönnies in Rheda und Sögel sowie von Vion in Emstek sind erhebliche Einschränkungen zu verzeichnen. Könnte man allein an diesen drei Standorten – natürlich unter Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen – die Kapazitäten wieder voll auslasten, könnten zusammen 120.000 Schweine jede Woche mehr geschlachtet und zerlegt werden. Damit würde das weitere Aufstauen der Schweine verhindert und auch ein Teil des bestehenden Staus abgebaut werden können. Und das macht deutlich, dass - unter Einhaltung des Gesundheitsschutzes - alles darangesetzt werden muss, an diesen Schlachtstandorten die Kapazitäten schnell wieder hochzufahren, stellt der ISN-Geschäftsführer heraus. Allein in Rheda würden normalerweise 40.000 Schweine wöchentlich mehr an den Haken kommen. Warum geht das jetzt nach so langer Zeit noch immer nicht? fragt Staack. Ein weiterer Schlüssel zur Auflösung des Schweinestaus liegt in der Flexibilisierung der Ausgestaltung der Arbeitszeiten für einen definierten Zeitraum (d.h. Verlängerung oder Ausdehnung der Schichten). Denn auch die übrigen Schlachtstandorte, die nicht direkt von Corona-Fällen betroffen sind, sind durch die Corona-Maßnahmen bei ca. 95 % ihrer Normalkapazität ausgelastet. Deshalb ist zusätzlich eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten bei Schlachthofmitarbeitern wichtig, um auch hier noch weitere Schlacht- und Zerlegekapazitäten zur Reduzierung des Schweinestaus zu ermöglichen.

 

Leitfaden und Notfallpläne auf Seiten der Behörden notwendig

Schlachtunternehmen sind systemrelevant und müssen deshalb mit möglichst hoher Auslastung am Laufen gehalten werden. Deshalb ist von behördlicher Seite zum einen ein Leitfaden wichtig, der genau regelt, wie im Falle von Corona-Infektionen bei Schlachthofmitarbeitern vorzugehen ist. Ziel muss es dabei auch sein, den Schutz der Mitarbeiter zu gewährleisten und die Auslastung der Schlachtkapazitäten so hoch wie möglich zu halten. Die Schließung eines Schlachthofs darf erst dann zum Tragen kommen, wenn gar nichts anderes mehr geht. Zum anderen müssen auch in den für die amtliche Fleischbeschau zuständigen Behörden Notfallpläne vorliegen, damit im Falle von Corona-Fällen unter den für die amtliche Fleischbeschau zuständigen Veterinären und Fachassistenten der Schlachtbetrieb weiterlaufen kann.


arrow_upward