06.04.2020rss_feed

VEZG weist Zusatzkosten von Tierwohlmaßnahmen aus

Ab dieser Woche gibt die VEZG wöchentlich auch Preisempfehlungen für die Einhaltung der Mindestvorgaben der Haltungsform 2 des Lebensmitteleinzelhandels. Die Halbwertszeit der VEZG-Preisempfehlung wird davon abhängen, wie genau sie die Realität abbildet.

Ab dieser Woche gibt die VEZG wöchentlich auch Preisempfehlungen für die Einhaltung der Mindestvorgaben der Haltungsform 2 des Lebensmitteleinzelhandels. Marktbeteiligte sollen sich bei ihren Preisverhandlungen an der Empfehlung orientieren.
ISN: Es ist wichtig, dass die Schweinehalter die Kosten und Erlöse genau kalkulieren, bevor sie Liefervereinbarungen eingehen – insofern ist eine Preisempfehlung als Richtschnur zu begrüßen. Doch sind auch Zeitpunkt der Veröffentlichung und die Höhe des empfohlenen Zuschlages passend? Zum einen stehen wichtige Details der zukünftigen Kriterien noch gar nicht fest. Zum anderen weicht die errechnete Preisdifferenz zwischen einem Tierwohl- und einem Standardschwein deutlich von den bisherigen und aktuellen Kalkulationen ab. Die Halbwertszeit der VEZG-Preisempfehlung wird davon abhängen, wie genau sie die Realität abbildet. Auch damit sie in den Preisverhandlungen Bestand haben, braucht es dazu eine Offenlegung der zugrunde liegenden Kalkulation.

 

Vor ca. einem Jahr hat der Lebensmitteleinzelhandel (LEH) die Kennzeichnung zu den Haltungsformen in der Tierhaltung eingeführt. Ziel weiter Teile des LEH ist es, zukünftig prozentual deutlich mehr Schweinefleisch aus der Haltungsform 2 – entsprechend dem Niveau der Initiative Tierwohl – anzubieten. Vor diesem Hintergrund hat die Vereinigung der Erzeugergemeinschaften (VEZG) beschlossen, ergänzend zu den wöchentlichen Preisempfehlungen ab dieser Woche auch eine Empfehlung für einen Preisaufschlag für die Einhaltung der Mindestvorgaben der Haltungsform 2 zu geben.

 

VEZG: 13 Cent Mehrkosten für Haltungsform 2

Nach Aussage der VEZG haben eigene Berechnungen zu dem Ergebnis geführt, dass sich die Zusatzkosten, welche durch die Einhaltung der Kriterien der Haltungsform 2 entstehen, auf 13 Cent je kg Schlachtgewicht belaufen. Für das geplante staatliche Tierwohllabel kalkuliert die VEZG sogar Mehrkosten für die Landwirtschaft, die um das Vierfache höher liegen. Bei den Kalkulationen seien neben den reinen Kosten auch Risikozuschläge, erhöhte Abschreibungen und Unternehmergewinne berücksichtigt worden. Die Kalkulation wurde bislang nicht offengelegt. Die VEZG fordert die Marktbeteiligten auf, transparent die Haltungsformen preisdifferenziert im LEH auszuloben. Sie empfiehlt den Schweinehaltern vor der Unterzeichnung von Lieferverträgen einzelbetrieblich eine Kostenkalkulation inkl. der angeführten unternehmerischen Positionen durchzuführen.

 

ISN meint:

Betriebe, die an Tierwohlprogrammen teilnehmen bzw. Lieferverpflichtungen eingehen, müssen einzelbetrieblich genau Kosten und Erlöse kalkulieren. Dabei sollten natürlich auch Risiken eingeordnet werden. Und es ist auch notwendig Unternehmergewinne zu erzielen – schließlich wird die Schweinehaltung betrieben, um den Lebensunterhalt damit zu verdienen.

Eine pauschale Zuschlagsempfehlung, wie sie die VEZG nun macht, soll zunächst einmal eine Richtschnur für die Betriebe sein – und das ist auch wichtig. Zu hinterfragen ist allerdings der frühe Zeitpunkt, zu dem nun mit der ergänzenden Preismeldung gestartet wird. Denn die neue ITW-Programmphase beginnt erst im nächsten Jahr und die finale Ausgestaltung der Kriterien findet in den kommenden Monaten statt. Dabei ist es elementar für die entstehenden Kosten, wie die Details – beispielsweise zur Raufuttervorgabe – aussehen. Einzelbetrieblich kann die Kalkulation ohnehin sehr stark abweichen. Hier spielen zahlreiche Faktoren auf der Soll- und Habenseite eine Rolle. So ist klar, dass es auch im zeitlichen Verlauf zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen wird. Beispielsweise ist der entgangene Nutzen durch zusätzlichen Platz für die Schweine in Hochpreisphasen besonders hoch. Vor diesem Hintergrund hat die ITW ohnehin noch eine Überprüfung der Kalkulation vor dem Start der neuen Phase und dann regelmäßig angekündigt.

Bemerkenswert sind auch die Differenzen zwischen den Kalkulationen. So liegt die VEZG mit Ihrer Preisempfehlung doppelt so hoch wie der von der ITW vor einiger Zeit herausgegebene Bonusbetrag. Das lässt natürlich zunächst aufhorchen. Entscheidend für die Halbwertszeit der Zuschlagsempfehlung der VEZG ist aber, dass sie möglichst genau die Realität abbildet, denn am Ende bestimmt der Markt, wo es lang geht. Dabei darf nicht vergessen werden, dass ein Zuschlag bei der zukünftig angestrebten hohen Marktdurchdringung für Tierwohlschweine im LEH schnell zu einem Abschlag für Standardschweine werden kann. Um nicht in den Preisverhandlungen ausgehebelt zu werden, ist es wichtig, dass die VEZG den Maßstab, den sie beim LEH einfordert – nämlich Transparenz beim Preis in der Ladentheke, auch für die eigene Kalkulation anlegt. Erst wenn genau nachvollziehbar ist, wie die Zuschlagsempfehlungen zustande kommen, lassen sich diese realistisch einordnen und diskutieren. Jüngsten Kalkulationen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen liegen eher in der Größenordnung der ITW. In den verschiedenen Veröffentlichungen in den Fachmedien ist sehr detailliert aufgeschlüsselt, wie sich die Werte unter verschiedenen Voraussetzungen verändern. Dabei wird klar, dass sich aus dem Blickwinkel der aktuellen Situation auch die ITW mit ihrem Bonus nach oben bewegen muss, wenn ausreichend schweinehaltende Betriebe teilnehmen sollen.

Richtig und wichtig ist, dass die Boni für die Teilnahme an der neuen Programmphase der Initiative Tierwohl noch einmal auf den Prüfstand und ggf. angepasst werden müssen, bevor es dann im nächsten Jahr losgeht – natürlich auf der Basis transparenter Kalkulationen.


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