17.08.2026rss_feed

VEZG veröffentlicht zukünftig Preisempfehlung für ITW-Schweine

Mit der Einführung des ITW-Marktmodells wird die VEZG zukünftig gesonderte Preisempfehlungen für Tierwohlzuschläge für Ferkel und Mastschweine veröffentlichen

Mit der Einführung des ITW-Marktmodells wird die VEZG zukünftig gesonderte Preisempfehlungen für Tierwohlzuschläge für Ferkel und Mastschweine veröffentlichen

Die VEZG kündigt an, mit Einführung des ITW-Marktmodells gesonderte Preisempfehlungen für Tierwohlzuschläge zu veröffentlichen. So sollen künftig Zuschläge für nach ITW-Kriterien erzeugte Ferkel und Schlachtschweine gesondert ausgewiesen werden. Damit sollen Transparenz und eine verlässliche Vergütung der Mehrleistungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette abgesichert werden.

ISN: Ein wichtiger und folgerichtiger Schritt, der den Schweinehaltern und der ganzen Kette eine Orientierung gibt.

 

Mit dem geplanten Beginn des Marktmodells der Initiative Tierwohl (ITW) ab 2027 vollzieht sich ein grundlegender Wechsel: Die bisherige Förderung wird durch eine marktorientierte Lösung abgelöst und die Nämlichkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette verbindlich eingeführt.

 

Tierwohl hat seinen Preis

Die Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch (VEZG) begrüßt diese Entwicklung hin zu mehr Transparenz und Marktorientierung. Zugleich macht sie deutlich: Die zusätzlichen Anforderungen an die Schweinehalter müssen auch künftig angemessen vergütet werden. Die Marktlösung kann nur funktionieren, wenn die Mehrleistungen der Schweinehalter im Markterlös sichtbar und verlässlich vergütet werden. Tierwohl hat seinen Preis, erklärt VEZG-Vorsitzender Matthias Frieß.

 

Ausgleich für Kosten und Leistungen notwendig

Die aktuell gezahlten Tierwohlboni in Höhe von 4,50 EUR je ITW-Ferkel für die Aufzuchtstufe und 7,50 EUR je ITW-Mastschwein für die Maststufe sind als Ausgleich für den entstehenden Mehraufwand etabliert. Die Höhe dieser Zuschläge wurde durch unabhängige Beratungsorganisationen überprüft und bestätigt. Sie stellen die notwendige Mindestvergütung für die zusätzlichen Anforderungen der ITW-Teilnahme dar. Die von unabhängigen Experten bestätigten Zuschläge sind keine freiwilligen Prämien, sondern der notwendige Ausgleich für zusätzliche Kosten und Leistungen. Sie müssen daher auch künftig Bestandteil der Marktleistung sein, so Frieß.

 

Gesonderte Preisempfehlungen soll Markttransparenz schaffen

Vor diesem Hintergrund wird die VEZG mit Einführung des Marktmodells künftig gesonderte Preisempfehlungen für Zuschläge für nach ITW-Kriterien erzeugten und vermarkteten Ferkeln sowie Schlachtschweinen auf Basis der genannten Mindestvergütungen veröffentlichen. Diese Preisempfehlung soll Markttransparenz schaffen und die Grundlage für eine verlässliche Vergütung der Tierwohlleistungen entlang der Wertschöpfungskette bilden.

 

Langfristige Absicherung von Tierwohlprogrammen

Die VEZG sieht in der Veröffentlichung einer Preisempfehlung einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Absicherung der Tierwohlprogramme in Deutschland. Nur wenn die zusätzlichen Anforderungen der ITW auch wirtschaftlich anerkannt werden, kann die Umstellung auf die Marktlösung dauerhaft erfolgreich sein. Die VEZG fordert daher alle Marktbeteiligten auf, die von unabhängigen Stellen bestätigten Tierwohlzuschläge als verbindlichen Mindeststandard anzuerkennen und die Vermarktung der ITW-Schweine entsprechend auszurichten.

 

Die ISN meint:

Wir begrüßen die Einführung gesonderten Preisempfehlungen für Tierwohlzuschläge durch die VEZG - passend zur vollständigen Umstellung der ITW auf das Marktmodell. Die Schweinehalter und die ganze Kette bekommen so eine wichtige Orientierung. Der Markt muss am Ende aber auch zeigen, dass Tierwohlleistungen einen finanziellen Wert haben. Ein reiner Kostenausgleich muss dabei zwar das Minimum sein – dauerhaft entwickeln können sich Betriebe aber nur, wenn dabei auch entsprechende Gewinne erzielt werden.

 

 


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