09.06.2021rss_feed

Verfassungsbeschwerde von PETA zur Ferkelkastration ist gescheitert

Screenshot der Pressemitteilung von PETA (https://www.peta.de/presse)

Screenshot der Pressemitteilung von PETA (https://www.peta.de/presse)

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde der Tierrechtsorganisation PETA zur Ferkelkastration abgelehnt. Als Rechtsperson hatte PETA bei der Klage auch männliche Ferkel mit aufgeführt

ISN: Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts voll und ganz. Es war aus unserer Sicht absehbar, dass die Verfassungsbeschwerde von PETA scheitert.

 

Beschwerde vom Bundesverfassungsgericht nicht angenommen

Wie PETA in einer Pressemitteilung vom 07.06.2021 bekannt gab, wurde eine im November 2019 beim Bundesverfassungsgericht eingereichte Verfassungsbeschwerde nicht angenommen. Diese sollte darlegen, dass die Fristverlängerung zur betäubungslosen Ferkelkastration sowie die ab 2020 zugelassene Betäubung der Ferkel durch Landwirte verfassungswidrig sei.
Als Rechtspersonen führte PETA bei der Klage auch die männlichen Ferkel mit auf, die damit formal und inhaltlich neben dem 2. Vorsitzenden von PETA Deutschland als Beschwerdeführer fungieren sollten. Laut PETA forderten die Schweine, ihr Grundrecht auf Schmerzfreiheit anzuerkennen – und damit den Weg dafür zu ebnen, dass auch andere Tiere ihre Grundrechte mithilfe menschlicher Vertreter, wie beispielsweise PETA, einfordern könnten.

PETA hat nun eine Onlinepetition gestartet, mit der die Bundestagsfraktionen und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht aufgefordert werden sollen, eine Charta der Grundrechte für Tiere auszuarbeiten und in das Grundgesetz aufzunehmen.

 

Die ISN meint:

Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts voll und ganz. Es war aus unsere Sicht absehbar, dass die Verfassungsbeschwerde von PETA scheitert. Weder aus rechtlicher Sicht noch unter fachlichen Aspekten war die Klage nachvollziehbar oder zu begründen.


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