06.04.2017rss_feed

Verbandsklagerecht in Niedersachsen beschlossen

Niedersachsenpferd

Auch in Niedersachsen haben Tierschutzvereine nun Mitwirkungs- und Klagemöglichkeiten. Dies hat der niedersächsische Landtag am Mittwoch, 5. April beschlossen. ISN: Traut der Minister den Kontrollbehörden nicht genug zu?

Nachdem bereits sieben Bundesländer in den vergangenen Jahren ein Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine eingeführt haben, hat sich nun auch Niedersachsen angeschlossen. Tierschutzorganisationen, die vom Landwirtschaftsministerium anerkannt werden, ihren Sitz in Niedersachsen haben und seit mindestens 5 Jahren tätig sind, haben nun ein Mitsprache- und Klagerecht u.a. bei Verwaltungsakten, die Stallbauten (ab einer Größe von 450 m³) betreffen.

 

Vielseitige Kritik am Gesetzesvorhaben

Die Kritik zum Beschluss hat nicht lange auf sich warten lassen. So lehnt beispielsweise der agrarpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Helmut Dammann-Tamke, das Gesetzesvorhaben ab. Dass die rot-grüne Landesregierung jetzt ausgewählte Tierschutzverbände als eine Art zusätzliche Aufsichtsbehörde installieren will, beweist erneut, wie groß das Misstrauen gegenüber Tierhaltern und Landkreisen ist. Auch FDP-Sprecher Grupe kritisiert das Verbandsklagerecht als überflüssig wie ein Kropf, wirkungslos und kontraproduktiv.

Der Deutsche Tierschutzbund (DTB), dem zukünftig wohl auch in Niedersachsen mehr Rechte zustehen, zeigt sich enttäuscht von dem Beschluss: das Gesetz ist das schlechteste Mitwirkungs- und Klagegesetz für Tierschutzorganisationen der Republik. Die Vereine hätten durch das Gesetz nur wenige Möglichkeiten, die Mitwirkungsrechte auch tatsächlich umzusetzen, so der DTB.

 

Die ISN meint:

Für Schweinehalter ist die Einführung des Verbandsklagerechts in Niedersachsen ein Graus, so werden sich die ohnehin schon langen Genehmigungsphasen für Stallbauten wohl noch mehr in die Länge ziehen. Das Verbandsklagerecht ist weder fachlich noch juristisch zu rechtfertigen! Kontrollen gibt es in der Tierhaltung schon mehr als genug. Die Kontrolle der Tierhaltung ist Aufgabe der zuständigen Fachbehörden und bereits heute werden mögliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz entsprechend geahndet. Wofür hat Minister Meyer denn vor einem Jahr eine Landestierschutzbeauftragte berufen? Traut er seinen Behörden etwa nicht genug zu, so dass jetzt auch noch den vermeintlichen Tierschutzverbänden ein Mitspracherecht erteilt wird? Die Aussage von Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil auf der ISN-Mitgliederversammlung 2016, dass Niedersachsen das Schweineland Nr. 1 in Deutschland bleiben soll, wird wohl schwer einzuhalten sein, wenn den Betrieben ständig neue Steine in den Weg gelegt werden.


Baden Württemberg Wappen

Baden-Württemberg: Peta nicht zur Verbandsklage zugelassen

In diesem Zusammenhang ist eine Pressemitteilung des baden-württembergischen Landwirtschaftsministeriums bemerkenswert, in der über die Nichtzulassung der Tierrechtsorganisation Peta zum Verbandsklagerecht in Baden-Württemberg berichtet wird. Der Antrag von ‚Peta‘ erfüllte die gesetzlichen Voraussetzungen nicht und wurde daher vom Ministerium abgelehnt. Hiergegen richtete sich die Klage von ‚Peta‘. Diese Klage wurde nun vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart abgewiesen. Als Grund dafür nannte das Gericht, dass Peta nicht jedermann eine Mitgliedschaft mit vollem Stimmrecht ermögliche.


Pressemitteilung CDU-Landtagsfraktion

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes

Pressemitteilung des Landwirtschaftsministeriums Baden-Württemberg

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