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Update Tierschutznutztierhaltung: Entscheidung im Bundesrat frühestens im Mai

Header Bundesrat Kastenstand

Nachdem die Novelle der Tierschutznutztierhaltungsverordnung im Februar von der Tagesordnung im Bundesrat gestrichen wurde, kommt sie auch nicht in den beiden nächsten Sitzungen, sondern frühestens am 15 Mai wieder auf die Tagesordnung des Plenums im Bundesrat. Dem Vernehmen nach haben sich die Ländervertreter heute nicht auf eine mehrheitsfähige Vorlage für den Bundesrat einigen können. Hauptknackpunkt scheinen die Übergangsfristen, die Fixierungsdauer und die Kastenstandmaße im Deckzentrum zu sein. Tierschutz- und Umweltverbände haben heute einmal mehr Stimmung für einen sofortigen Ausstieg aus der Kastenstandhaltung gemacht.

ISN: Es ist zum Haare raufen – die Hoffnung auf eine schnelle Entscheidung im Bundesrat, um endlich für Planungssicherheit für deutsche Schweinehalter zu sorgen, ist dahin. Dabei haben sich die Bundesländer mit bedeutender Schweinehaltung nach unserer Wahrnehmung intensiv um einen Kompromiss bemüht. Die Entscheidung zur Tierschutznutztierhaltungsverordnung ist längst überfällig. Allerdings geht es nicht ohne ausreichende Übergangszeit, damit sich deutsche Ferkelerzeuger darauf einstellen können. So wird die ohnehin schon stattfindende Verlagerung der Ferkelerzeugung in andere Staaten mit geringeren Tierschutzstandards noch erheblich verstärkt. Dem Tierschutz wird damit ein Bärendienst erwiesen.

 

Hauptpunkt: Haltung der Sauen im Deckzentrum

Hauptdiskussionspunkt auf den es sich nun weiter konzentriert, ist die Frage der Haltung der Sauen im Kastenstand im Deckzentrum. Konkret geht es darum, wie breit die Kastenstände zukünftig sein müssen und wie lange die Sauen fixiert werden dürfen. Und es geht um die Frage, wie schnell veränderte Vorgaben in bestehenden Betrieben umzusetzen sind. Heute haben sich die Ländervertreter getroffen, um eine mögliche Kompromisslinie abzusprechen. Doch wie es scheint, lagen die Vorstellungen nach wie vor zu weit auseinander, um zu einem mehrheitsfähigen Vorschlag für die Plenarsitzung im Bundesrat am 13. März zu kommen. Stattdessen gehen mindestens zwei weitere Monate ins Land, bevor es zur Entscheidung kommt.

 

Tierschutzbund fordert sofortige Umsetzung

Zahlreiche Umwelt- und Tierschutzverbände haben parallel zur Zusammenkunft der Landesvertreter Stimmung für den sofortigen Ausstieg aus der Kastenstandhaltung gemacht. Der Präsident des Deutschen Tierschutzbund, Thomas Schröder kommentierte die erneute Verzögerung: Um das Tier geht es schon lange nicht mehr, sondern nur noch um die ökonomischen Interessen der Halter und mögliche finanzielle Folgen für die Länder, die ja den Vollzug zu verantworten hätten. Er forderte den sofortigen Vollzug.

 

ISN meint:

Es ist zum Haare raufen – die Hoffnung auf eine schnelle Entscheidung im Bundesrat, um endlich für Planungssicherheit für deutsche Schweinehalter zu sorgen, ist dahin. Dabei haben sich die Bundesländer mit bedeutender Schweinehaltung nach unserer Wahrnehmung intensiv um einen Kompromiss bemüht. Die Entscheidung zur Tierschutznutztierhaltungsverordnung ist längst überfällig. Planungssicherheit allein reicht aber nicht aus, es braucht auch eine Perspektive für die deutschen Schweinehalter und die gibt es nur mit einer ausreichenden Übergangszeit. Gerade die Veränderungen der Vorgaben, die im Bereich der Ferkelerzeugung zu erwarten sind, sind erheblich und müssen entsprechend begleitet werden. Die notwendig werdenden Investitionen sind so groß, dass sie allein über den Markt nicht gestemmt werden können. Es muss am Ende das Gesamtkonzept stimmen, um etwas für den Tierschutz zu erreichen und nicht nur die Erzeugung in andere Staaten zu verlagern, wo die Tierschutzstandards schon heute deutlich niedriger sind. Dann nämlich wäre dem Tierschutz ein Bärendienst erwiesen. Und genau das kann oder will der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes nicht verstehen. Statt sich immer dann aus der Verantwortung zu ziehen, wenn es um die Weiterentwicklung der Tierhaltung und um das Erreichen von wirklich mehr Tierschutz geht, verbleibt er bei öffentlichkeitswirksamen Floskeln.

Ferkelerzeuger brauchen nämlich eine ausreichende Übergangszeit, damit sie sich auf die Veränderungen einstellen können. Diese Zeit braucht es auch, damit der Gesetzgeber die notwendigen Begleitmaßnahmen einleiten kann – hier ist die Rede von finanzieller Unterstützung bei der Umstellung und auch davon, dass die genehmigungsrechtlichen Hürden beseitigt werden, damit die Betriebe die Umstellungen überhaupt umsetzen können.

Zum Gesamtkonzept gehört auch, dass die angestrebten Lösungen am Ende auch noch funktionieren. Systeme, in denen die Sauen zwar mehr Bewegungsfreiheit haben, diese aber durch ein höheres Verletzungsrisiko oder gar höhere Tierverlustraten bezahlen, sind wenig sinnvoll. Man darf auch nicht vergessen, dass die Zeit, welche die Sauen zukünftig maximal noch im Kastenstand bzw. im Deckzentrum verbringen dürfen, gegenüber den heutigen Vorgaben um ca. 70-80 % reduziert werden sollen. So verbringt eine Sau zukünftig weniger als 9 % ihrer Zeit in diesen Systemen, die um die Abferkelung herum zum Schutz der Ferkel und um die Rausche herum zum Schutz der Sauen äußerst wichtige Funktionen haben.


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