09.11.2021rss_feed

Umsatzsteuerpauschalierung: Keine Einwände des Bundesrates zur geplanten Kürzung

Ohne Einwände im Bundesrat: Die geplante Senkung des Durchschnittssatzes für die Umsatzsteuerpauschalierung in der Landwirtschaft wurde zügig durchgewunken ©Bundesrat | Sascha Radke, Canva

Ohne Einwände im Bundesrat: Die geplante Senkung des Durchschnittssatzes für die Umsatzsteuerpauschalierung in der Landwirtschaft wurde zügig durchgewunken ©Bundesrat | Sascha Radke, Canva

In der Bundesratssitzung am vergangenen Freitag gab es keine Einwände gegen den Gesetzesentwurf zur geplanten Senkung der Umsatzsteuerpauschalierung in der Landwirtschaft. Somit dürfen pauschalierende Landwirte ab 2022 statt bisher 10,7 % nur 9,5 % Umsatzsteuer berechnen, berichtet Agra Europe (AgE).

ISN: Für die Landwirte bedeutet die neue Pauschalierungsregelung einen spürbaren Einschnitt und erhebliche finanzielle Verluste. Es gilt nun, individuell zu kalkulieren, wie die einzelnen Betriebe darauf reagieren sollten.

 

Senkung der Umsatzsteuerpauschalierung von 10,7% auf 9,5%

Die Bundesländer haben keine Einwände gegen die von der Bundesregierung geplante Senkung des Durchschnittssatzes für die Umsatzsteuerpauschalierung in der Landwirtschaft von bisher 10,7 % auf 9,5 % vorgebracht. In seiner am Freitag verabschiedeten Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht nimmt der Bundesrat keinerlei Bezug auf dieses Vorhaben. Der Agrarausschuss hatte auf eine Empfehlung verzichtet. Mit der Neuregelung will der Bund eine diesbezügliche Klage der EU-Kommission vom Tisch bekommen.

 

Jährliche Überprüfung des Durchschnittssatzes

Der Regierungsentwurf sieht vor, dass der Durchschnittssatz für pauschalierende Landwirte künftig auf der Grundlage einer Methodik des Bundesrechnungshofs berechnet wird. Vorgesehen sind laut der Vorlage zudem die jährliche Überprüfung des Durchschnittssatzes sowie eine jährliche Berichtspflicht gegenüber dem Bundestag. Sollte sich bei der Überprüfung des Durchschnittssatzes eine Anpassung ergeben, ist die Bundesregierung dem Entwurf zufolge verpflichtet, das Parlament im Rahmen des dann erforderlichen Gesetzgebungsvorhabens einzubinden.

 

Bundestag entscheidet Donnerstag über Gesetzentwurf

Der Gesetzentwurf steht am Donnerstag dieser Woche auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

Gemäß einer Mitteilung des Bundestages soll es durch die Veränderung der Vorsteuerbelastung bei pauschalierenden Landwirten zu steuerlichen Mehrbelastungen im kommenden Jahr von 80 Mio. Euro und ab 2023 von 95 Mio. Euro pro Jahr kommen. Bis zum Jahr 2025 soll sich die steuerliche Mehrbelastung für pauschalierende Landwirte auf 365 Millionen Euro summieren.

 

Die ISN meint:

Für die Landwirte bedeuten die neuen Pauschalierungssätze zusätzlich zur derzeit ohnehin schon desolaten finanziellen Situation auf den Betrieben einen weiteren spürbaren Einschnitt und erhebliche finanzielle Verluste. Nun müssen die Betriebe individuell kalkulieren, ob es mit den neuen Regelungen zum Pauschalierungssatz sowie zur neuen Umsatzgrenze überhaupt sinnvoll ist, die Pauschalierung weiterhin zur Anwendung zu bringen oder besser auf die normale Umsatzbesteuerung zu wechseln.

Vor dem Hintergrund des Drucks von Seiten der EU-Kommission zu Änderungen bei der Umsatzsteuerpauschalierung in Deutschland scheint dem Gesetzgeber die derzeit finanziell desaströse Situation der Schweinehalter aber völlig egal, denn der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums hat im Schnelldurchlauf das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Dagegen hingen andere Gesetze und Verordnungen Monate oder gar Jahre in nicht enden wollenden politischen Diskussionen bzw. Widerständen fest.

 

 

 


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