Tönnies-Ringelschwanzprämie: Start für ITW-Schweine mit KI-Erkennung
Das Schlachtunternehmen Tönnies zahlt ab heute (2. Februar) eine Ringelschwanzprämie auch für Schlachtschweine aus der Haltungsform 2. Die Erkennung der Tiere soll mit einem KI-Kamerasystem erfolgen. Zum Start müssen Schlachtschweine mit Ringelschwanz vorangemeldet werden, um eine Auszahlung der Prämie sicherzustellen.
Ab Februar weitet das Schlachtunternehmen Tönnies die Auszahlung von 10 € Ringelschwanzprämie auf alle Schlachtschweine der Haltungsform 2, also Schweine, die in Ställen gehalten wurden, die an der Initiative Tierwohl (ITW) teilnehmen, aus. Bislang wurde die Prämie nur bei Schlachtscheinen aus höheren Haltungsformen ausgezahlt. Das Unternehmen Tönnies setzt damit einen finanziellen Anreiz, um beim Thema Kupierverzicht voranzukommen
Erkennung mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI)
Inzwischen unterstützt die KI die Prozessabläufe in immer mehr Wirtschaftsbereichen. Während wir auch eine wachsende Bedeutung zur Managementunterstützung und Prozessteuerung im Schweinestall erkennen, sehen wir nun ein neues praktisches Beispiel in der Schlachtindustrie. So kündigt das Unternehmen Tönnies an, dass die Identifizierung der Schlachtweine mit Ringelschwanz am Schlachtband mit einem KI-Kamerasystem an allen Tönnies-Standorten erfolgen wird, welches in der Lage ist, Schweine mit intaktem Ringelschwanz zu erkennen.
Voranmeldung der Ringelschwanztiere zunächst nötig
Die KI hilft uns, den manuell sehr aufwändigen Prozess zu automatisieren. Zum Start werden wir aber das KI-Kamerasystem erst noch einmal manuell überprüfen, um sicherzustellen, dass die Qualität der Identifikation der Ringelschwanztiere mittels KI auch tatsächlich passt
, erklärt Franziska Elmerhaus, Projektleiterin der Stabstelle Landwirtschaft im Unternehmen Tönnies. Sie erläutert Vor diesem Hintergrund und um sicherzustellen, dass alle Tiere ordnungsgemäß erfasst wird und die Prämie ordnungsgemäß berechnet wird, ist eine Voranmeldung der Ringelschwanztiere zwingend notwendig.
Die Voranmeldung der Tiere soll bis spätestens einen Tag vor der geplanten Schlachtung direkt an den Vermarktungspartner erfolgen.
