Tierwohlförderung Thüringen: 2,8 Millionen Euro an Schweinehalter ausgezahlt
Mit 3,5 Millionen Euro unterstützt Thüringen tierhaltende Betriebe, die in verbesserte Haltungsbedingungen investiert haben. Allein 2,8 Mio. Euro entfallen davon auf die Förderung von Tierwohlmaßnahmen in der Schweinehaltung.
Insgesamt 3,5 Millionen Euro hat Thüringen in den vergangenen Wochen an Landwirtschaftsbetriebe ausgezahlt, die die Haltungsbedingungen ihrer Nutztiere verbessert haben. Dazu zählen unter anderem ein erweitertes Platzangebot sowie bessere Auslauf- und Abkühlmöglichkeiten. Die in diesem Jahr ausgezahlten Fördermittel honorieren die erbrachten Tierwohlleistungen für das Jahr 2024.
2,8 Mio. Euro für Tierwohlmaßnahmen in der Schweinehaltung
In diesem Jahr gingen etwa 2,8 Millionen Euro der ausgezahlten Mittel an 50 Schweinehaltungsbetriebe. Damit liegt die Fördersumme rund eine halbe Million Euro über dem Niveau des Vorjahres – 2024 wurden 44 Betriebe unterstützt. Im Bereich der Rinderhaltung erhielten 71 Betriebe Fördermittel in Höhe von knapp 437.000 Euro – 12 mehr als im Jahr 2024.
Tierhalter von Mehrkosten entlasten
Ziel der Förderung ist es, eine artgerechte und klimafreundliche Tierhaltung zu stärken und zugleich die Betriebe von den damit verbundenen Mehrkosten zu entlasten. Die Anforderungen an eine artgerechte Tierhaltung steigen – die damit verbundenen Investitionskosten belasten die oft angespannte Ertragssituation unserer Landwirte aber zusätzlich. Mit der Förderung sichern wir deshalb die wirtschaftliche Stabilität der Betriebe und schaffen zugleich einen Anreiz für eine zukunftsfähige Tierhaltung und mehr ökologische Verantwortung
, so die Thüringer Ministerin für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum Colette Boos-John.
Die Fördermittel für Schweine- und Rinderhaltungsbetriebe stammen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Die Unterstützung für die Haltung vom Aussterben bedrohter Nutztierrassen wird zusätzlich aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes
(GAK) finanziert.