19.06.2020rss_feed

Tierwohl-Stallumbauten erleichtern: Baugesetzbuch soll angepasst werden

Der Umsetzung höherer Tierwohlstandards steht bisher häufig das Bau- und Planungsrecht im Weg - Der vorgelegte Gesetzesentwurf soll daher Erleichterungen bringen

Der Umsetzung höherer Tierwohlstandards steht bisher häufig das Bau- und Planungsrecht im Weg - Der vorgelegte Gesetzesentwurf soll daher Erleichterungen bringen

Das Bundeskabinett hat in dieser Woche einen Gesetzesentwurf zu Erleichterungen von Umbauten bei gewerblichen Tierhaltungsanlagen für mehr Tierwohl beschlossen. Damit will Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner die Stallbaubremse lösen. Der Bundestag muss dem Gesetzesentwurf noch zustimmen.

ISN: Es ist es ein guter erster Schritt, wenn von Seiten der Bundesregierung das Baurecht angepackt wird. Nun müssen aber weitere Anpassungsschritte - u.a. in den Bereichen Umwelt- und Immissionsschutzrecht - folgen, um eine Weiterentwicklung der Schweinehaltung in Deutschland zu ermöglichen

 

Umbauten von bestimmten gewerblichen Tierhaltungsanlagen, die der Verbesserung des Tierwohls dienen, sollen erleichtert werden, berichtet Agra Europe. Das sieht ein Gesetzentwurf zur Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen vor, den das Bundeskabinett gestern beschlossen hat. Voraussetzung ist, dass mit der Maßnahme keine Bestandserweiterung verbunden ist. Gelten soll die Regelung für Anlagen, die vor 2013 errichtet worden sind.

 

Vorlegen eines Bebauungsplans soll zukünftig entfallen

Der Gesetzgeber hatte 2013 die baurechtliche Privilegierung gewerblicher Tierhaltungsanlagen im Außenbereich eingeschränkt. Seither fallen Anlagen aus der Privilegierung, wenn sie der Pflicht zur Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung der Umweltverträglichkeit nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unterliegen. Das hat zur Folge, dass bei wesentlichen baulichen Änderungen ein Bebauungsplan oder Vorhaben- und Erschließungsplan vorgelegt werden muss. Mit der Neuregelung soll das für diese Betriebe entfallen.

 

Klöckner will Stallbaubremse lösen

Wer mehr Platz für seinen bestehenden Tierbestand schaffen will, darf nicht ausgebremst werden, erklärte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner. Viele Betriebe müssten ihre Ställe umbauen oder neu bauen, um höhere Tierwohlstandards umsetzen zu können. Dem stehe jedoch häufig das Bau- und Planungsrecht im Weg. Klöckner sprach von einer wichtigen Verbesserung, die man auf den Weg bringe. Stallumbauten, die für mehr Platz und bessere Bedingungen sorgten, würden zukünftig ohne großen Aufwand umsetzbar sein. Damit schaffe man Planungssicherheit.

Hintergrund ist auch die im Rahmen des Konjunkturpakets für 2020 und 2021 in Aussicht gestellte Bereitstellung von 300 Mio. Euro für Stallumbauten. Diese Gelder sollen auch von Betrieben in Anspruch genommen werden können, die 2013 aus der Privilegierung gefallen sind.

 

Die ISN meint:

Der Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung und ein weiteres Puzzleteil, um betriebliche Entwicklungen in Richtung Tierwohl zu ermöglichen. Mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf wird auch das Konjunkturpaket zur Förderung der schnelleren Umsetzung besserer Haltungsbedingungen etwas runder. Denn eine finanzielle Unterstützung allein bringt den Schweinehaltern kaum etwas, so lange Anpassungen bzw. Umbauten in Richtung mehr Tierwohl genehmigungsrechtlich nicht umgesetzt werden können.

Daher ist es ein guter Schritt, wenn von Seiten der Bundesregierung das Baurecht angepackt wird. Nun müssen aber weitere Schritte folgen, denn Rechts- und Planungssicherheit fehlen trotzdem nach wie vor noch in den Bereichen Umwelt- und Immissionsschutzrecht. Auch diese Bereiche müssen schnell in den nächsten Schritten angepasst werden, um die Grundvoraussetzungen für eine Weiterentwicklung der Schweinehaltung in Deutschland zu schaffen.

 


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