Tierwohl: Klöckner und Seehofer wollen Baugesetzbuch ändern
Die jetzt angekündigte Überarbeitung des Baugesetzbuches ist ein Schritt in die richtige Richtung (Bildquelle: www.bundesregierung.de)
Innen- und Bauminister Horst Seehofer (CSU) und die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, haben sich auf eine Änderung des Baugesetzbuches verständigt. Stallumbauten zur Verbesserung des Tierwohls sollen dadurch in Zukunft für Landwirte einfacher umgesetzt werden können. Ein entsprechender Gesetzentwurf werde zeitnah
vorgelegt, kündigten die beiden Ministerien an.
ISN: Ein Abbau der bürokratischen Hürden in puncto Tierwohl versus Baugesetzbuch wäre ein positiver Meilenstein. Es mangelt jedoch weiterhin an einem Gesamtkonzept für eine nationale Nutztierstrategie.
Kein verpflichtender Bebauungs- bzw. Vorhaben- und Erschließungsplan
Mit dem neuen Gesetzentwurf soll festgelegt werden, dass für eine Erweiterung von Ställen, die der Verbesserung des Tierwohls dient, eine Vorlage eines Bebauungs- bzw. Vorhaben- und Erschließungsplans nicht mehr erforderlich ist. Voraussetzung dafür ist, dass der Tierbestand nicht erweitert wird.
Um höhere Tierwohlstandards, die vom Verbraucher gefordert werden, umsetzen zu können, müssen viele Betriebe ihre Ställe umbauen oder neu bauen. Dem steht aber häufig das Bau- und Planungsrecht im Weg. Bestehende Stallanlagen verlieren beim Umbau den baurechtlichen Bestandsschutz. Wer aber mehr Platz für den bestehenden Tierbestand schaffen will, dürfe nicht ausgebremst werden, so die beiden Bundesminister. Deshalb müsse klar sein, dass es dafür eine Baugenehmigung gebe und die Anlage nicht den Bestandsschutz verliere.
Verbesserungen müssen erleichtert werden
Mehr Tierwohl darf nicht an bürokratischen Hürden scheitern. Verbesserungen müssen wir erleichtern
erklärte die Bundeslandwirtschaftsministerin. Die Zielkonflikte zwischen Bau- und Umweltgesetzen sowie mehr Tierwohl müssten gelöst werden und den Bauernfamilien Planungssicherheit gegeben werden. Stallumbauten, die für mehr Platz und bessere Bedingungen sorgen, sollten für die Landwirte zukünftig ohne großen Aufwand umzusetzen sein. Dazu gehört auch, dass wir die Umbauten finanziell fördern – die Kosten für mehr Tierwohl kann nicht allein eine Bauernfamilie stemmen. Bessere Bedingungen für die Nutztiere müssen uns als Gesamtgesellschaft etwas wert sein. Da dürfen wir die Landwirte nicht alleine lassen
, so Klöckner.
Änderungen bestehender Ställe privilegieren
Innenminister Seehofer wies darauf hin, dass bestehende Tierhaltungsanlagen im Außenbereich teilweise aufgrund der geltenden Rechtslage nicht ohne einen zeitaufwendigen Bebauungsplan oder einen Vorhaben- und Erschließungsplan modernisiert werden könnten. Daher wird das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zeitnah einen Gesetzentwurf zur Änderung des Baugesetzbuches vorlegen, um Änderungen bestehender Tierhaltungsanlagen im Außenbereich, die dem Tierwohl dienen, zu privilegieren, wenn die Änderungen nicht zu einer Vergrößerung des Tierbestandes führen
, erklärte Seehofer.
Die ISN meint:
Es wäre es ein Meilenstein, wenn die bürokratischen Hürden in puncto Tierwohl versus Baugesetzbuch endlich abgebaut werden könnten. Nur so können die Landwirte mehr Tierwohl in ihren Ställen umsetzen. Allerdings muss auch ein Finanzierungskonzept für die Mehrkosten her, die bei der Umsetzung von mehr Tierwohl auf die Landwirte zukommen. Umweltauflagen, die der Errichtung von Tierwohlställen derzeit im Weg stehen, wurden von den Ministern Seehofer und Klöckner bislang noch nicht berücksichtigt. Hier wird deutlich: Die jetzt angekündigte Überarbeitung des Baugesetzbuches ist ein Schritt in die richtige Richtung – dennoch mangelt es weiterhin an einem Gesamtkonzept für eine nationale Nutztierstrategie, die z.B. auch notwendige Änderungen des Umweltrechts mit einschließt, wo auch noch erhebliche Zielkonflikte bestehen.