07.08.2025rss_feed

Tierschutzbeauftragte des Bundes: Amt bleibt erhalten – ISN: Änderungen notwendig

Tierschutzbeauftragte des Bundes: Wer die bisherige Amtsinhaberin Ariane Kari ablösen wird, ist noch unklar ©BMEL

Tierschutzbeauftragte des Bundes: Wer die bisherige Amtsinhaberin Ariane Kari ablösen wird, ist noch unklar ©BMEL

Nach dem Ausscheiden von Ariane Kari zum Ende des Monats wird es auch künftig einen Tierschutzbeauftragten des Bundes geben. Das Amt soll jedoch stärker in bestehende Strukturen eingebettet werden, ohne zusätzliche Bürokratie aufzubauen. Wer die bisherige Amtsinhaberin Ariane Kari ablösen wird, ist aber noch unklar, berichtet Agra Europe.

ISN: Es ist mehr als fraglich, ob wir einen neuen Tierschutzbeauftragten wirklich brauchen. Der Erfolg eines neuen Tierschutzbeauftragten wird maßgeblich davon abhängen, wie derjenige die Funktion ausfüllt. Es braucht eine Mittlerfunktion statt Misstrauen gegenüber den Tierhaltern und nicht immer noch mehr Ordnungsrecht.

 

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer will das Amt des Tierschutzbeauftragten der Bundesregierung erhalten. Das bestätigte das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) gegenüber AGRA Europe. Nachdem Anfang der Woche bekannt wurde, dass die bisherige Amtsinhaberin, Ariane Kari, ausscheiden wird, war zwischenzeitlich nicht klar, ob die Position neu besetzt wird oder dem Spardruck zum Opfer fallen könnte.

 

Amt zukünftig sinnvoller in Strukturen einbinden

Laut BMLEH möchte die Bundesregierung dem grundgesetzlich verankerten Staatsziel Tierschutz gerecht werden. Deshalb wird es auch künftig eine Beauftragte oder einen Beauftragten für Tierschutz geben, so ein Sprecher des Ministeriums. Entscheidend sei, dass dabei keine neue Bürokratie aufgebaut werde, sondern die Funktion fachlich fundiert und zugleich sinnvoll verzahnt wird mit bestehenden Strukturen. Nach Angaben des Ministeriums steht bislang noch kein Nachfolger für Kari fest.

 

Kritik an Kosten und Struktur

Zuvor hatte das BMLEH auf die aktuell angespannte Finanzlage verwiesen und erklärt, dass eine strukturelle Überprüfung der eingesetzten Ressourcen innerhalb der Bundesregierung nötig sei. Auch der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union im Bundestag, Albert Stegemann, äußerte sich kritisch gegenüber den Personalkosten von rund 400.000 Euro, die das Amt jährlich verursache. Medienberichten zufolge umfasst Karis Stab vier Mitarbeiter.

 

Die ISN meint:

Es ist aus unserer Sicht mehr als fraglich, ob wir auf Bundesebene einen neuen Tierschutzbeauftragten brauchen. Der Tierschutz ist ohne Frage wichtig, jedoch müssen die Kosten dieser Position und des dazugehörigen Mitarbeiterstabs in einem angemessenen Verhältnis zu einem tatsächlichen Nutzen für den Tierschutz stehen und die Bürokratie darf nicht unnötig noch weiter aufgebläht werden.

Die Fortführung des Amtes eines Tierschutzbeauftragten ist aus unserer Sicht nur dann sinnvoll, wenn die Funktion auch wirksam und praxisnah ausgefüllt wird. Ein bloßes Weiterführen der Position ohne klare Zielsetzung und Einbindung der Praxis bringt dem Tierschutz keinen echten Mehrwert. Das Amt besser in bestehende Strukturen zu integrieren und keine neue Bürokratie aufzubauen ist daher wichtig - denn die bisherigen Erfahrungen zeigen: Mehr Ordnungsrecht und pauschales Misstrauen gegenüber Tierhaltern führen nicht zu besseren Ergebnissen.

Was es stattdessen insbesondere im Bereich der Nutztierhaltung braucht, ist eine vermittelnde Rolle, die den Dialog mit den Tierhaltern sucht und sie aktiv in die Entwicklung praktikabler und umsetzbarer Lösungen einbindet.


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