27.05.2020rss_feed

Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung: Kompromissvorschlag aus Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein?

Umsetzbare Lösung oder fauler Kompromiss zwischen NRW und Schleswig-Holstein?

Umsetzbare Lösung oder fauler Kompromiss zwischen NRW und Schleswig-Holstein?

Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben sich auf einen Kompromissvorschlag zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verständigt, das meldet heute Agra-Europe (AgE). Danach zeichne sich im jahrelangen Streit um eine Neuregelung der Kastenstandhaltung von Sauen eine Lösung ab. Aller Voraussicht nach solle bereits in der kommenden Woche im Plenum des Bundesrates darüber entschieden werden. Der Antrag habe gute Chancen, angenommen zu werden, hieße es auf Länderseite. Andere Bundesländer zeigen sich dem Vernehmen nach diesbezüglich jedoch eher weniger optimistisch.

ISN: Umsetzbare Lösung oder fauler Kompromiss? Diese Frage haben wir oft genug mit den politischen Entscheidern diskutiert und ein tragfähiges Konzept für die deutschen Sauenhalter eingefordert! Fakt ist: Wir brauchen endlich Klarheit, wie es weitergeht. Deswegen ist es gut, dass NRW und Schleswig Holstein nun einen neuen Vorstoß wagen. Die Betonung liegt aber auf wie es weitergeht und nicht wie es endet! Ein Kompromiss macht nur dann Sinn, wenn die Schweinehalter dadurch endlich Planungssicherheit und vor allen Dingen auch eine Zukunftsperspektive bekommen. Deshalb muss gleichzeitig klar sein, dass die Betriebe die neuen Vorgaben auch in der vorgegebenen Zeit umsetzen können und dürfen – notwendig werdende Um- und Ergänzungsbauten müssen in der vorgegebenen Zeit auch genehmigungsfähig, umsetzbar und wirtschaftlich verhältnismäßig sein. Das Gezerre um die Neuregelung muss ohne Frage endlich ein Ende haben. Doch das darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es schlichtweg um die nackte Existenz einer Vielzahl von Betrieben geht! Bekanntlich steckt der Teufel im Detail und da hakt es bei der beschriebenen Kompromisslinie an einigen Stellen noch gewaltig!

 

Ausstrecken der Beine

NRW und Schleswig Holstein wollen, dass mit Inkrafttreten der Verordnung im Deckzentrum das ausgestreckte Liegen der Sauen in Seitenlage ohne bauliche Hindernisse ermöglicht werden muss. Ein anderes Schwein solle dabei aber kein Hindernis darstellen. Erst nach Ablauf einer achtjährigen Übergangsfrist solle das vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg geforderte ungehinderte Ausstrecken in Seitenlage in Kraft treten. Damit wäre keine sofortige Reduktion der Sauenzahl im Deckzentrum erforderlich. Im Abferkelbereich sollen demnach die Vorgaben des OVG-Urteils allerdings bereits unmittelbar verbindlich sein.

3+2+3(+2) Jahre Übergangszeit

Geeinigt hätten sich die beiden Länder auf verkürzte Übergangsfristen für die Haltung im Deckzentrum. Danach sollen die Sauenhalter innerhalb von drei Jahren ein Umbaukonzept vorlegen müssen. Nach weiteren zwei Jahren müsse ein Bauantrag gestellt werden. Bis zur Umsetzung der Baumaßnahme soll der Landwirt anschließend drei Jahre Zeit bekommen. Schließlich sind für Härtefälle weitere zwei Jahre vorgesehen. Betriebe, die die Sauenhaltung aufgeben wollen, sollen dies binnen drei Jahren verbindlich erklären müssen, heißt es in der AgE-Meldung. Sie sollen dann die Sauenhaltung noch zwei Jahre weiterführen dürfen. Für Betriebe mit weniger als zehn Sauen sollen weiterhin Ausnahmen gelten.

 

Die ISN meint:

Umsetzbare Lösung oder fauler Kompromiss? Diese Frage haben wir oft genug mit den politischen Entscheidern diskutiert und ein tragfähiges Konzept für die deutschen Sauenhalter eingefordert! Fakt ist: Wir brauchen endlich Klarheit, wie es weitergeht. Deswegen ist es gut, dass NRW und Schleswig Holstein nun einen neuen Vorstoß wagen. Die Betonung liegt auf wie es weitergeht und nicht wie es endet! Ein Kompromiss macht nur dann Sinn, wenn die Schweinehalter dadurch endlich Planungssicherheit und vor allen Dingen auch eine Perspektive bekommen. Deshalb muss gleichzeitig klar sein, dass die Betriebe die neuen Vorgaben auch in der vorgegebenen Zeit umsetzen können und dürfen – notwendig werdende Um- und Ergänzungsbauten müssen in der vorgegebenen Zeit auch genehmigungsfähig, umsetzbar und wirtschaftlich verhältnismäßig sein.

Das Gezerre um die Neuregelung muss ohne Frage endlich ein Ende haben. Doch das darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es schlichtweg um die nackte Existenz einer Vielzahl von Betrieben geht! Bekanntlich steckt der Teufel im Detail und da hakt es bei der beschriebenen Kompromisslinie an einigen Stellen noch gewaltig! Klar will die Politik bzw. der Gesetzgeber einen Fahrplan mit entsprechenden Meilensteinen für die Umsetzung vorgeben. Ein tragfähiger Kompromiss liegt aber erst dann vor, wenn gleichzeitig klar ist, ob die Betriebe die neuen Vorgaben auch in der der vorgegebenen Zeit durchführen können. Das heißt, die Um- und Ergänzungsbauten müssen in der vorgegebenen Zeit auch genehmigungsfähig, umsetzbar und vor allem wirtschaftlich verhältnismäßig sein. Alles andere bringt die Landwirte nicht weiter und käme einem Berufsverbot gleich.

Die Verantwortung für die Umsetzbarkeit von Tierschutzvorgaben darf also nicht einfach auf andere Themen- und Ressortzuständigkeiten wie das Bau-, Umwelt- oder Düngerecht verlagert werden. Am Ende kommt es auch ganz entscheidend auf eine Vielzahl von Details in der Novelle an. Was passiert z.B. mit dem Wunschkonzert an Vorgaben, die zur zurückliegenden Bundesratssitzung aus den verschiedenen Ländern in vielen Anträgen eingebracht wurden? Viele Punkte davon waren absolut nicht akzeptabel und dürfen deshalb keine Berücksichtigung finden! Wie gesagt: Es geht um Existenzen!


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