24.06.2014rss_feed

Tierkörperbeseitigung NRW - Höhere Kosten für Tierhalter

Das Düsseldorfer Agrarministerium plant weitere Belastungen für Tierhalter in NRW. In einem Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz und zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz werden u.a. drastische Einschnitte bei den Kosten für die Tierkörperbeseitigung festgelegt.

 

25 % der Gesamtkosten

Die Änderungen bei der Tierkörperbeseitigung haben es in sich. Bisher werden die Logistikkosten (Abholung, Sammlung, Beförderung) vollständig von den beseitigungspflichtigen Kreisen übernommen - Tierhalter müssen lediglich 25% der Beseitigungskosten tragen. Nach der Neuregelung müssen Tierhalter künftig 25% der Gesamtkosten übernehmen.
Gleichzeitig wird die Beihilfe der Kreise in Höhe von 75% der Gesamtkosten dann nur noch bis zu einer Obergrenze 640 € je Betrieb und Jahr gewährt. Kosten oberhalb dieser Grenze sind vollständig vom Tierhalter zu tragen.

Komplette Kosten bei Havarie

Zusätzlich müssen gemäß dem Gesetzentwurf zukünftig die kompletten Kosten für Tiere, die durch eine Havarie (z.B. Lüftungsausfall, Feuer, …) zu Tode gekommen sind, vom Betrieb getragen werden.
Die Änderungen werden zu einer deutlich höheren Kostenbelastung für die landwirtschaftlichen Betriebe führen. Insbesondere gilt dies für die größeren Betriebe, die durch die Änderungen deutlich benachteiligt werden.


Die ISN hat daher beim Landwirtschaftsministerium in NRW eine umfassende Stellungnahme abgegeben und eine Beibehaltung der derzeit gültigen Regelungen gefordert.


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