15.12.2022rss_feed

Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: In erster Lesung im Bundestag an Agrarausschuss verwiesen

Die Abgeordneten haben heute das Tierhaltungskennzeichnungs­gesetz in erster Lesung im Bundestag beraten

Die Abgeordneten haben heute das Tierhaltungskennzeichnungs­gesetz in erster Lesung im Bundestag beraten

Der Bundestag hat heute in erster Lesung über den Entwurf der Bundesregierung zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz beraten. Nun geht die Vorlage weiter zur Beratung an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft.

ISN: Der Bundestags-Agrarausschuss ist nun gefordert, die vielen Einwände und Stellungnahmen zu beraten und die Lösungsvorschläge aufzunehmen. In einer Stellungnahme im Rahmen des EU-Notifizierungsverfahrens zum Gesetzentwurf kritisieren wir insbesondere die drohende Benachteiligung deutscher Schweinehalter durch die geplante Kennzeichnung.

 

Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag in seiner Plenumssitzung erstmalig über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz beraten. Nach teils hitziger Debatte wurde die Vorlage wie geplant an den federführenden Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen. Hier soll das Thema am 16. Januar 2023 behandelt werden.

 

Im Oktober hatte das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Tierhaltungskennzeichnung beschlossen. Die Bundesländer hatten dem Entwurf dann Anfang Dezember zwar zugestimmt, in einer Stellungnahme jedoch noch knapp 60 Änderungsvorschläge eingebracht.

 

Die ISN meint:

Wie erwartet, wurde der Gesetzentwurf zur Tierhaltungskennzeichnung zunächst zur weiteren Beratung an den Agrarausschuss des Bundestages überwiesen. Das ist gut so, denn es ist aus Sicht der Schweinehalter unbedingt notwendig, die zahlreichen Mängel in dem Entwurf zu beseitigen. Die Bundesländer haben im Bundesrat fachlich und sachlich umfassend Stellung bezogen und zahlreiche Änderungen an dem Entwurf eingefordert. Zuvor haben wir das genauso wie zahlreiche andere landwirtschaftliche und nicht landwirtschaftliche Organisationen auch bereits in aller Deutlichkeit getan. Der Agrarausschuss ist nun gefordert, diese vielen Einwände und Stellungnahmen zu beraten und die Lösungsvorschläge aufzunehmen. Denn die Ignoranz, mit der die Bundesregierung und insbesondere Landwirtschaftsminister Cem Özdemir die Einwände der Bundesländer u.a. mit EU-rechtlichen Bedenken beim Umgang mit ausländischer Ware wegwischt, ist inakzeptabel., so ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack. Er führt weiter aus: Angesichts der aktuell veröffentlichten Ergebnisse der November-Viehzählung, die erdrutschartige Rückgänge bei den Schweine haltenden Betrieben und den Schweinebeständen zeigen, ist die Wettbewerbsbenachteiligung deutscher Schweinehalter, welche die Bundesregierung mit dieser Formulierung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes betreibt, geradezu absurd. Staack kündigt vor diesem Hintergrund an, im Rahmen des EU-Notifizierungsverfahrens des Gesetzes entsprechend kritisch Stellung in Brüssel zu nehmen: Rechtliche Bedenken zum Gesetzentwurf haben nämlich auch wir – allerdings bezogen auf die Wettbewerbsbenachteiligung hiesiger Schweinehalter. Wir haben den Gesetzesentwurf deshalb rechtlich prüfen lassen und sehen uns in unserer Einschätzung bestätigt. Staack fasst zusammen: Wir begrüßen die Einführung einer verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung – aber nicht mit diesen gravierenden Mängeln und ohne Gesamtkonzept.


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