Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Bundeskabinett beschließt Verschiebung der Umsetzungsfrist
Der Start des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes wird verschoben. Das hat heute das Bundeskabinett entschieden. Demnach soll das Gesetz nicht bereits in diesem Sommer umgesetzt werden, sondern erst im März 2026.
Ursprünglich sollte das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz zum 01.08.2025 verpflichtend umgesetzt werden. Nun hat die Bundesregierung auf die seit Monaten anhaltende Kritik und eine Forderung der Agrarministerkonferenz auf Verschiebung der Umsetzungsfrist reagiert und heute eine von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer vorgelegte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen beschlossen. Das gab das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) heute bekannt. Der entsprechende Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes soll aus der Mitte des Bundestages eingebracht werden. Konkret soll die Übergangsregelung zur Tierhaltungskennzeichnung bis zum 1. März 2026 verlängert werden. Bis dahin soll das Gesetz grundsätzlich reformiert werden.
Mehr Praxistauglichkeit und weniger Bürokratie
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer erklärte heute dazu: Eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung muss vom ersten Tag an einwandfrei funktionieren. Die Länder, die das Gesetz am Ende umsetzen und kontrollieren, brauchen noch etwas Zeit. Auch den Lebensmittelunternehmern wird mehr Zeit zur Umsetzung eingeräumt. Wir wollen Regelungen, die sich in der Praxis leicht umsetzen lassen und weniger Bürokratie bedeuten.
Die ISN meint:
Wie wir bereits in der vergangenen Woche kommentiert haben, ist eine Fristverschiebung genau richtig! Wie bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, geht es jetzt vor allem darum, das bestehende Murksgesetz grundsätzlich zu überarbeiten und alle offensichtlichen Fehler zu beseitigten. Reparaturbedarf besteht insbesondere bei wesentlichen Fragen und Knoten in der Umsetzung sowie auch der klaren Benachteiligung heimischer Ware gegenüber den nicht kennzeichnungspflichtigen Importen. Es ist entscheidend, dass das Gesetz erst dann in den Praxiseinsatz kommt, wenn es auch praxistauglich ist. Ob die anvisierte Verschiebung dafür ausreicht, bleibt abzuwarten.