Die Frist für die Meldung der Haltungsform zum neuen Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist für Schweinemäster am 01. August 2024 abgelaufen. Gab es zuletzt noch viele Unklarheiten, so haben inzwischen doch einige Bundesländer Informationen bereitgestellt und das Meldeverfahren gestartet. Die Ausführungen sind jedoch sehr unterschiedlich. Ein Überblick.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass diese Meldung laufend aktualisiert wird.
Gemäß dem im vergangenen Jahr von der Bundesregierung beschlossenen Tierhaltungskennzeichnungsgesetz müssen deutschlandweit Schweinehalter, die Schweine mästen und diese zur Schlachtung abgeben, die Haltungsstufen ihrer Ställe bis zum 01.08.24 melden. Inzwischen haben verschiedene Bundesländern eine Möglichkeit zur Meldung für die Haltungsform eingerichtet. Wie das Meldeverfahren in den einzelnen Bundesländern abläuft, welche Behörde jeweils zuständig ist und wo noch Unklarheit herrscht, haben wir nachfolgend zusammengefasst.
Update 18.09.2024:
Im Bayern ist nun das elektronische Meldeportal für Mitteilungen von bayerischen Tierhaltern nach dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz des Bundes einsatzbereit. Mitteilungen können online unter www.tierhaltungskennzeichnung.bayern.de abgegeben werden. Da das Melde-Portal in Bayern erst im September 2024 in Betrieb genommen werden konnte, werden bei einer späteren Mitteilung keine Bußgelder erhoben.
Update 29.08.2024:
In Nordrhein-Westfalen wurde nun das elektronische Meldeportal beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
(LANUV) freigeschaltet. Schweinehalter können sich mit ihrer bestehenden ‚Hi-Tier-Datenbank‘-Kennung dort registrieren. Verfügbare Betriebsdaten liegen dann bereits voreingestellt vor. Im Anschluss müssen Daten zur Stallfläche, Anzahl der Tiere und der Haltungsform eingetragen und dazu vorliegende Nachweise, etwa Bescheinigungen von Zertifizierungsunternehmen wie beispielsweise ITW oder die Ökozertifizierung, hochgeladen werden.
Die Meldeplattform erreichen Sie über folgenden Link: https://tierhaltkennz.vsp-nrw.de/
Update 15.08.2024:
Hamburg
In Hamburg können die Meldungen der Haltungsform nach Tierhaltungskennzeichnungsgesetz bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft postalisch oder per E-Mail an christin.andrzejewski@bukea.hamburg.de abgegeben werden. Hierfür wurden ein Meldeformular zum Download sowie weiterführende Ausfüllhinweise bereitgestellt. Beides finden Sie unter folgendem Link: Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (hamburg.de)
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt die Mitteilung beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittel und Fischerei (LALLF). Auf deren Homepage wurde ein Formular bereitgestellt, das vollständig ausgefüllt an thkg@lallf.mvnet.de gesendet werden soll. Weiterhin informiert das LALLF, dass die Frist zur Mitteilung der Haltungseinrichtungen durch Tierhalter/-innen (01.08.2024) zunächst ausgesetzt sei. Alle Informationen zum Einreichen der Unterlagen und das Meldeformular finden Sie hier: LALLF M-V: Tierhaltungskennzeichnung
Nordrhein-Westfalen
In NRW ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) die verantwortliche Stelle, um die Meldung der Haltungsform nach Tierhaltungskennzeichnungsgesetz entgegen zu nehmen. Auf Nachfrage der ISN teilte das LANUV mit, dass die Arbeiten an einem elektronisches Meldeportal noch andauern. Sobald das Portal zur Verfügung steht, wird es auf der Webseite des LANUV bekannt gegeben: LANUV (nrw.de)
Weitere Bundesländer
In Berlin wurde die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz als zuständige Behörde für die Meldung der Haltungsform nach Tierhaltungskennzeichnungsgesetz benannt, in Hessen das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat. Weitere Informationen zum konkreten Meldeverfahren liegen uns noch nicht vor. Im Bremen wurde bisher keine zuständige Behörde ausgewiesen. Wir werden Sie im www.schweine.net weiter informieren.
Unter folgendem Link hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Liste der zuständigen Behörden sowie Informationen zur Abgabe der Meldung, Dokumentationspflichten und Änderungsmitteilungen aufgelistet:
Stand 01.08.2024:
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg ist das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) für die Entgegennahme der Mitteilung von Haltungseinrichtungen und die Erteilung der Kennnummer zuständig. Schweinemäster in Baden-Württemberg können ihre Meldungen schriftlich oder elektronisch abgeben. Dafür stellt das LGL ein Meldeformular zum Download zur Verfügung. Dieses kann vollständig ausgefüllt per Post an das LGL oder per E-Mail an tierhkg@lgl.bwl.de oder haltungsform@lgl.bwl.de geschickt werden. Unter dem Link Tierhaltungskennzeichnung (lgl-bw.de) finden baden-württembergische Schweinehalter ausführliche Informationen zum Meldeverfahren und zu den Kriterien, ein FAQ mit den wichtigsten Fragen sowie den Antrag zum Ausfüllen und Herunterladen.
Bayern
Die zuständige Behörde in Bayern ist das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Ein elektronisches Portal, welches eine einfache Abgabe der Mitteilungen ermöglichen soll, ist derzeit noch in Arbeit. Da dieses Portal aktuell noch nicht zur Verfügung steht, soll die im Gesetz festgehaltene Meldefrist für die bayerischen Schweinebetriebe verlängert werden. Das Portal soll in Kürze auf dieser Seite verfügbar sein: Tiergesundheit: Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (bayern.de)
Brandenburg
In Brandenburg wird das Landesamt für Arbeit, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) die zuständige Behörde sein. Das Meldeverfahren wird derzeit auf ein elektronisches Verfahren umgestellt. Da die Umstellung noch Zeit benötigt, bittet das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) darum, derzeit keine Meldungen abzugeben. Aus der verspäteten Meldung ergeben sich für die Tierhaltenden Betriebe keine Nachteile. Das Meldeportal soll in Kürze auf der Homepage des LAVG zu finden sein. Aktuelle Informationen finden Sie hier: Tierhaltungskennzeichnung | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (brandenburg.de)
Niedersachsen
In Niedersachen liegt die Zuständigkeit beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES). Dort wurde ein elektronisches Meldeportal für die Mitteilung der Haltungsform eingerichtet. Schweinemäster müssen sich zunächst mit den Zugangsdaten, die sie auch zur Anmeldung bei der HI-Tier-Datenbank nutzen (VVVO-Nummer und PIN) ausweisen und können dann je nach Betriebskonstellation eine oder mehrere Haltungseinrichtungen (im Wesentlichen die einzelnen Ställe) anlegen und dazu jeweils weitere Angaben machen. Das LAVES hat eine ausführliche Beschreibung zur Meldung erstellt und auch eine Hotline eingerichtet. Diese Informationen, eine FAQ-Liste und auch eine sehr detaillierte Beschreibung der Kriterien je Haltungskategorie finden Sie hier: Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - Allgemeines | Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (niedersachsen.de)
Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz ist die Meldung der Haltungsform bei der Aufsichts- und Dienstleitungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD) mit Hilfe eines bereitgestellten Formulars möglich. Dieses kann postalisch oder per E-Mail an thkg@add-rlp.de geschickt werden. Auf der folgenden Seite finden Sie im Downloadbereich einen entsprechenden Vordruck sowie Ausfüllhinweise: Tierhaltungskennzeichnungsgesetz . Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (rlp.de)
Saarland
Im Saarland hat das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz als zuständige Behörde ausführliche Informationen und ein FAQ zum Meldeverfahren auf seiner Webseite bereitgestellt. Auch ein Meldevordruck kann dort heruntergeladen werden. Dieser kann vollständig ausgefüllt postalisch oder per E-Mail an info-thkg@umwelt.saarland.de geschickt werden. Alle Informationen finden Sie hier: Tierhaltungskennzeichnung - saarland.de
Sachsen
Ist Sachsen ist das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) zuständig für die Meldung der Haltungsform. Diese erfolgt über ein Antragsformular, welches per E-Mail an tierhaltungskennzeichnungsgesetz@sms.sachsen.de oder postalisch verschickt werden kann. Auf der folgenden Webseite finden Sie das Formular zum Download sowie weitere Hinweise zum Antragsverfahren: Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - Tierschutz und Tiergesundheit - sachsen.de
Sachsen-Anhalt
Auf Nachfrage der ISN teilte das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt telefonisch mit, dass die Mitteilung der Haltungsform dort noch nicht möglich sei. Die Voraussetzungen für die Abgabe von Meldungen müssten erst noch geschaffen werden. Auch eine zuständige Behörde sei noch nicht ausgewiesen worden. Trotz Überschreitung der im Gesetz festgeschriebenen Meldefrist sollen jedoch keine Konsequenzen für Schweinemäster folgen.
Schleswig-Holstein
Die zuständige Behörde für die Entgegennahme der Mitteilung der Tierhalter und die Vergabe der Kennnummer in Schleswig-Holstein ist das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz in Kiel. Mit Hilfe eines bereitgestellten Formulars kann die Erstmitteilung der Haltungsform/en postalisch oder in elektronischer Form per E-Mail an thkg@mllev.landsh.de vorgenommen werden. Weiterführende Informationen und den Meldebogen erhalten Schweinehalter unter folgendem Link: schleswig-holstein.de - Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz - Informationen zur Tierhaltungskennzeichnung
Thüringen
In Thüringen nimmt das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz die Mitteilung entgegen. Ein dafür bereitgestellter Meldebogen inkl. der relevanten Nachweise kann postalisch oder in elektronischer Form per E-Mail an lm-ueberwachung@tlv.thueringen.de geschickt werden. Der Meldebogen enthält neben den auszufüllenden Formularen für die relevanten Informationen zum Betrieb und den einzelnen Haltungseinrichtungen eine ausführliche Beschreibung der Kriterien, die für die jeweiligen Haltungssysteme zu erfüllen sind. Weiterführende Informationen und den Meldebogen erhalten Schweinehalter unter folgendem Link: Herstellung von Lebensmitteln | Verbraucherschutz (thueringen.de)