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Tierertragsschadenversicherung – Kontrollieren Sie Ihre Verträge!

Tierertragsschadenversicherung – Kontrollieren Sie Ihre Verträge!

Tierertragsschadenversicherung – Kontrollieren Sie Ihre Verträge!

Zum Glück ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Deutschlands bislang nicht aufgetreten. Trotzdem ist das Risiko eines ASP-Falles in Deutschland - insbesondere bei Wildschweinen - nicht unerheblich. Die wirtschaftlichen Schäden wären enorm. Deshalb prüfen Sie jetzt die Vertragsinhalte ihrer Tierertragsschadenversicherung. Darüber hinaus sind alle Beteiligten aufgerufen, größte Sorgfalt im Bereich der Hygiene walten zu lassen, um das Risiko der Einschleppung zu minimieren.

 

ASP bei Wild- oder Hausschweinen?

Bei einem ASP-Ausbruch in Hausschweinebeständen werden Sperr- und Beobachtungsgebiete mit entsprechenden Vermarkungsbeschränkungen amtlich ausgewiesen, so dass die Ertragsschäden klar zuzuordnen sind. Im Falle eines ASP-Ausbruches bei Wildschweinen stellt sich die Frage, in welchem Umfang hier Leistungen aus einer Tierertragsschadenversicherung zu erwarten sind. Tritt ASP in Deutschland auf, ist zumindest in einer Übergangsphase ein erheblicher Marktpreisverfall durch das Wegbrechen wichtiger Exportmärkte zu befürchten. Derzeit wird sehr intensiv darauf hingewirkt, die maßgeblichen Veterinärzertifikate so zu erweitern, dass ein ASP-Ausbruch bei Wildschweinen nicht automatisch zu einer Sperrung des deutschen Schweinefleisches führt. Insoweit arbeitet augenblicklich die Zeit für die Schweinehalter!

Soweit es zu einem ASP-Ausbruch bei Wildschweinen kommt, werden um den Fundort in sogenannten gefährdeten Gebieten bzw. Pufferzonen auch die Haustierbestände reglementiert werden. So wird eine Vermarktung von Schweinen erst nach einer Beprobung und klinischen Untersuchung möglich sein. Details werden aktuell für eine weitere Novellierung der Schweinepestverordnung besprochen.

Leistungen einer Tierertragsschadenversicherung

Welche Leistungen sind nun bei einem ASP-Ausbruch bei Wildschweinen in den Haustierbeständen von einer Tierertragsschadenversicherung zu erwarten? Zunächst sind das natürlich die Kosten für Verkaufsuntersuchungen (Probenahme, klinische Untersuchung etc.). Soweit es zu Verzögerungen in der Vermarktung kommt, sind das z.B. die dadurch verursachten Kosten und Mindererlöse (zu schwere Tiere, schlechterer Futterverwertung, verzögerte Wiedereinstallung etc.). Alle Ertragsschäden aufgrund von behördlichen Auflagen und Maßnahmen sind im Rahmen einer Ertragsschaden­versicherung abgedeckt.

 

Problematik Wertminderung

Bei der Wertminderung von Ferkeln oder Mastschweinen ist zwischen einer Wertminderung aufgrund von behördlichen Auflagen und Bedingungen einerseits und rein marktbedingten Reaktionen andererseits zu unterscheiden. Die rein marktbedingten Wertminderungen (wegbrechende Exportmärkte, Mäster möchte die Ferkel nicht mehr haben etc.) sind nach Auffassung der Versicherungen nicht versichert! Soweit allerdings behördliche Maßnahmen für die Wertminderungen verantwortlich sind, werden die Wertminderungen anerkannt – z.B. wenn der bisherige Vermarktungspartner aufgrund von behördlichen Maßnahmen nicht mehr zugänglich ist.


ISW  Versicherungsmakler 2005

Überprüfen Sie Ihre Vertragsklauseln bei der Vereinigten Tierversicherung (VTV)

Seitens der ISN hat es in der Vergangenheit eine Reihe von Gesprächsterminen mit der Vereinigten Tierversicherung gegeben. Hintergrund war eine von der VTV seit 2016 zwingend geforderte Vertragsklausel zu ASP bedingten Wertminderungen. Hierdurch wurde eine Begrenzung beispielswiese auf einen Euro je Schlachtschwein bzw. gegen eine zusätzliche Versicherungsprämie auf fünf Euro in den Haftungsumfang der Policen eingefügt.

Nach intensiven Gesprächen hat die VTV die bisherige Vertragsklausel zugunsten einer deutlich verbesserten und klarstellenden Klausel aufgegeben. Schweinehalter sollten aber darauf bestehen, dass diese begrenzende Klausel aus den Alt-Verträgen ausgeschlossen wird. Soweit eine Zusatzprämie für eine Höherversicherung vereinbart wurde, sollte dies rückgängig gemacht werden.

Versicherte sollten daher den Vertragsinhalt ihrer Tierertragsschadenversicherung prüfen. Unser Tochterunternehmen, die ISW Versicherungsmakler GmbH ist gerne bereit, Verträge dahingehend durchzusehen und Hintergründe zu erläutern.

Ansprechpartner sind Frau Sandra Wiemann (Tel.: 04471 70088-21) oder Herr Philipp Bünger (Tel.: 04471 70088-38).

Die von den ISW Versicherungsmaklern vermittelten Tierversicherungsverträge sind von der Problematik nicht betroffen, da der Passus bei Antragstellung gestrichen wurde.


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