06.10.2022rss_feed

Thüringen erweitert Tierwohlförderung für Schweinehalter auf drei Stufen - Antragstellung ab sofort möglich

©ISN

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Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) bietet ab 2023 eine erweiterte Tierwohlförderung für die Schweinehaltung an. Betriebe können vom 4. Oktober bis 4. November 2022 Anträge auf eine Förderbewilligung für den ab 1. Januar 2023 beginnenden fünfjährigen Verpflichtungszeitraum stellen.

 

Erweiterte Tierwohlförderung mit 3 Stufen

Mit der neuen Thüringer Tierwohlförderrichtlinie unter der Kurzbezeichnung T(h)ür Tierwohl bietet das TMIL eine erweiterte Tierwohlförderung an, um schweinehaltenden Betrieben Anreize zu bieten, in neue Haltungssysteme zu investieren.

Bisher wurde in Thüringen u.a. die Haltung von Schweinen auf Stroh gefördert. Ab 2023 werden über die neue Förderrichtlinie in der Sauenhaltung, Ferkelaufzucht und Schweinemast drei Tierwohlstufen gefördert. Dazu zählen Kriterien wie mehr Platz, mehr Einstreu, Buchtenstrukturelemente, Gruppenhaltung, längere Zeiten der Ferkel bei der Sau, bessere Ruhe- und Rückzugsbereiche im Stall sowie Außenklima und sogar Auslaufmöglichkeiten in der höchsten Tierwohlförderstufe.

Diese Förderung soll ab 2023 beginnen und wird mit einem Verpflichtungszeitraum von 5 Jahren angeboten. Dafür werden in den Jahren 2023 -2027 30 Mio. Euro Fördergelder aus dem EU Haushalt bereitgestellt.


Antragstellung im Oktober/November 2022

Vom 4. Oktober bis 4. November 2022 können auf der Basis des Entwurfs der Thüringer Tierwohlförderrichtlinie (TWR) Anträge auf Bewilligung der Teilnahme an diesem Förderprogramm für den ab 01. Januar 2023 beginnenden fünfjährigen Verpflichtungszeitraum gestellt werden. Die Bewilligung der beantragten Maßnahmen soll voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2022 erfolgen.

Jedoch steht das Bewilligungsverfahren unter dem Vorbehalt des noch zu genehmigenden GAP-Strategieplans für die Bundesrepublik Deutschland sowie der Entscheidung der EU über die staatlichen Beihilfen.

Die für die Förderanträge notwendigen Unterlagen stehen auf den Webseiten des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft sowie des Thüringer Landesamts für Landwirtschaft und ländlichen Raum zur Verfügung: Mehr Informationen zur neuen Thüringer Tierwohlförderrichtlinie


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