20.04.2026rss_feed

THKG: Referentenentwurf enthält wesentliche Änderungen

Laut Bundesregierung obliegt der Vollzug und die Umsetzung des Tierhaltungskennzeichengesetzes den Behörden auf Länderebene. ©ISN/Jaworr, BMEL, Canva

Der schon vor einigen Wochen erwartete Referentenentwurf zur 3. Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) liegt nun offiziell zur Verbandsanhörung vor.
ISN: Bevor das aktuell rechtskräftige THKG zum Einsatz kommt, sind grundlegende Änderung zwingend notwendig. Der nun vorliegende Referentenentwurf enthält u.a. vier wesentliche Forderungen, die von uns und zahlreichen Organisationen und Unternehmen formuliert wurden.

 

Nun liegt der Entwurf zur 3. Änderung des THKG offiziell zur Verbändeanhörung vor. Nachdem die Frist zur Umsetzung des THKG zum zweiten Mal – nun auf den 1.1.2027 verschoben wurde, war der Referentenentwurf zur grundlegenden Anpassung des Gesetzes dringend erwartet worden. Zuletzt war der Entwurf noch einmal im Bundeswirtschafts­ministerium aufgehalten worden, was zu deutlicher Kritik geführt hat. Denn die Zeit drängt, schließlich muss die Gesetzesänderung neben dem parlamentarischen Prozess auch noch die EU-Notifizierung durchlaufen, bevor es in Kraft treten kann.

 

Der Referentenentwurf enthält vier wesentliche Forderungen, die zur Umsetzung des Gesetzes zwingend erfüllt sein müssen und welche von der ISN und zahlreichen anderen Organisationen und Unternehmen immer wieder formuliert wurden.

 

1. Verpflichtende Einbeziehung ausländischer Ware

Die Kennzeichnungspflicht soll sich zukünftig nicht nur auf inländische, sondern auch auf ausländische Lebensmittel erstrecken. Ausländische Tierhalter müssen ihre Haltungseinrichtungen dann bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) anmelden und die Einhaltung der jeweiligen Haltungsform nachweisen – durch amtliche Bescheinigungen oder Zertifikate akkreditierter Kontrollstellen. Ohne Nachweis gibt es keinen Anspruch auf höhere Haltungsform, Rückfall auf mindestens Stall.

ISN: Das ist zwingend notwendig, um eine Wettbewerbsverzerrung zum Nachteil deutscher Erzeuger zu verhindern.

 

2. Erweitertes Downgrading

Das bisherige Gesetz sah eine starre Pflicht vor, die tatsächlich gehaltene Haltungsform auszuweisen. Der Referentenentwurf führt die erweiterte Möglichkeit des sogenannten ‚Downgradings' ein. Das heißt, auf dem Produkt kann einer niedrigeren Haltungsform als die tatsächlich umgesetzte Haltungsform ausgewiesen werden. Dazu werden die Bezeichnungen der Stufen durch das Wort mindestens ergänzt.

ISN: Eine wichtige Anpassung, um Vermarktungsbeschränkungen zu vermeiden.

 

3. Einbeziehung der Außer-Haus-Verpflegung

Der Anwendungsbereich des Gesetzes wird explizit auch auf nicht vorverpackte Lebensmittel ausgeweitet, die verzehrfertig an den Endverbraucher abgegeben werden. Die Kennzeichnung muss dabei auf einem Schild am Lebensmittel oder in unmittelbarer Nähe, auf der Speisekarte, in Preisverzeichnissen oder durch Aushang in der Verkaufsstätte erfolgen.

ISN: Die Einbeziehung der Außer-Haus-Verpflegung als weiterer Absatzkanal ist ein wichtiger Schritt.

 

4. Einbeziehung früher Lebensphasen

Für höhere Haltungsformen (ab Stall+Platz) schreibt der Referentenentwurf nun konkret vor, dass bei der Haltung von Sauen und Ferkel – unter Gewährung der Übergangsfristen – bestimmte gesetzliche Mindeststandards eingehalten werden müssen:

• Ferkel müssen in Haltungseinrichtungen gehalten worden sein, die die Anforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erfüllen.
• Sauen müssen mit Ausnahme im Abferkelstall in der Gruppe gehalten (u.a. mit mindestens 5 m² nutzbarer Bodenfläche je Sau im Deckzentrum).
• In der Abferkelbucht sind mindestens 6,5 m² vorgeschrieben; Sauen dürfen dort max. noch 5 Tage fixiert werden.
• Die chirurgische Kastration männlicher Ferkel muss unter wirksamer Schmerzausschaltung erfolgen.

ISN: Das Leben eines Schweines fängt nicht erst bei 30 kg an. Deshalb muss die gesamte Produktionskette einbezogen werden. Und das muss unabhängig davon gelten, ob das Ferkel in Deutschland oder im Ausland geboren und aufgezogen wurde.

 

In einer noch folgenden Stellungnahme zum Referentenentwurf werden wir weitere Punkte ansprechen und noch stärker ins Detail gehen. Natürlich gibt es auch Aspekte, die noch nicht ausreichend oder passend berücksichtigt wurden.

 

 

 


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