19.12.2025rss_feed

Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Hier besteht noch dringender Reparaturbedarf!

Bis das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz praxistauglich ist, gilt es noch einige Kontruktionsfehler auszubessern ©ISN/Jaworr, Canva, BMLEH

Bis das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz praxistauglich ist, gilt es noch einige Kontruktionsfehler auszubessern ©ISN/Jaworr, Canva, BMLEH

Der Bundestag hat gestern in erster Lesung über die erneute Verschiebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetz beraten. Sobald die Verschiebung von Bundestag und Bundesrat endgültig beschlossen ist, ist es wichtig, dass die zahlreichen Konstruktionsfehler des THKG schnellstmöglich behoben werden. Nachfolgend haben wir aufgezeigt, wo die wichtigsten Knackpunkte liegen.

 

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz soll nun doch erst Anfang 2027 starten. In seiner gestrigen Sitzung hat der Bundestag in erster Lesung über einen entsprechenden Gesetzentwurf beraten und diesen anschließend in den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat überwiesen. Aus Sicht der ISN ist es höchste Zeit zu handeln. Die Verschiebung der Umsetzungsfrist auf den 01. Januar 2027 ist genau richtig und muss kommen. Sobald die Verschiebung von Bundestag und Bundesrat endgültig beschlossen ist, müssen die zahlreichen Konstruktionsfehler des THKG umgehend korrigiert werden.

 

Überarbeitung muss zügig beginnen

Wir erwarten, dass praxistaugliche Regelungen entwickelt werden, die auch tatsächlich bis ins Detail funktionieren. Und das ziemlich zügig und vor allem gemeinsam mit den betroffenen Akteuren von Seiten der Wirtschaft!, fordert ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack. Angesichts der notwendigen Anpassungen und Erweiterungen ist das Zeitfenster bis zum 1. Januar 2027 deutlich knapper, als es wirkt. Wer das Gesetz verbessern und gleichzeitig ausweiten will, muss jetzt zügig handeln.

 

Das sind die wichtigsten Knackpunkte:

Auf bestehende Systeme setzen

Bestehende und funktionierende privatwirtschaftliche Systeme wie z.B. die Initiative Tierwohl und die Haltungsform-Kennzeichnung des Handels haben sich als transparente und verbraucherorientierte Kontrollmechanismen bewährt. Die Anforderungen der höheren Haltungsformen können daher weiterhin zuverlässig über diese etablierten Systeme überprüft werden.

 

Ausländische Ware gleichstellen

Für deutsche Schweinehalter ist es einer der wichtigsten Punkte: Keine Benachteiligung gegenüber den ausländischen Mitbewerbern. Ausländische Ware muss daher entsprechend berücksichtigt werden.

 

Weitere Vertriebswege einbinden

Bestehende Regelungslücken bei der Tierhaltungskennzeichnung müssen geschlossen und die Kennzeichnungspflicht die weiteren relevanten Vertriebswege, z.B. den Außer-Haus-Verzehr, ausgeweitet werden.

 

Downgrading ermöglichen

Damit die Vermarktung der Schweine aus höheren Haltungsformen u.a. in schwierigen Marktphasen oder bezogen auf bestimmte Teile vom Schlachtkörper nicht unnötig zusätzlich behindert wird, muss eine unkomplizierte Herabstufung der Ware in eine niedrigere Haltungsstufe möglich sein.

 

Begrenzung der Bürokratie

Die Meldeverpflichtung muss auf das notwendige Mindestmaß begrenzt werden. Ställe, für die keine Meldung abgeben wird, sollten automatisch der Haltungsform Stall entsprechend dem deutschen gesetzlichen Mindeststandard zugeordnet werden.

 

Anpassung der Kriterien

Damit die Kriterien der Haltungsstufen aufeinander aufbauen und praktikabler umgesetzt werden können, müssen Anpassungen erfolgen. Beispielsweise sollten Schweinehalter bei der Bodengestaltung oder bei der Aufteilung der Platzvorgaben mehr Flexibilität erhalten.


Bundestag berät über Verschiebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes

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