04.07.2025rss_feed

Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Agrarausschuss des Bundesrates empfiehlt Aufhebung

Geht es nach dem Agrarausschuss der Länderkammer, sollte das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz wieder komplett abgeschafft werden ©ISN/Jaworr, Canva, BMEL

Geht es nach dem Agrarausschuss der Länderkammer, sollte das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz wieder komplett abgeschafft werden ©ISN/Jaworr, Canva, BMEL

Der Agrarausschuss des Bundesrates hat seine Empfehlungen für die Bundesratssitzung am 11.07.2025 für das erste Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes abgegeben. Darin empfiehlt der Ausschuss die komplette Aufhebung des Gesetzes. Auch eine grundlegende Überarbeitung könne nicht dazu führen, eine ziel- und praxisgerechte Umsetzung zu erreichen. Der Bürokratieaufwand für Betriebe und zuständige Behörden sei völlig unverhältnismäßig, berichtet AgE.

 

In den Bundesländern regt sich Widerstand gegen das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Eine deutliche Mehrheit fordert, das Gesetz vollumfänglich aufzuheben. Auch eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes könne nicht dazu führen, eine ziel- und praxisgerechte Umsetzung zu erreichen, heißt es in einem Entschließungsantrag, den der Agrarausschuss des Bundesrates vorgelegt hat und über den die Länderkammer in ihrer Sitzung am 11. Juli abstimmen wird. Eingebracht wurde der Antrag von den sogenannten B-Ländern Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Hessen und Schleswig-Holstein.

 

Ganzheitliches Konzept fehlt

In dem Entschließungsantrag wird moniert, dass der Bürokratieaufwand in Form von Mitteilungs-, Dokumentations- sowie Überwachungspflichten für Betriebe und zuständige Behörden völlig unverhältnismäßig sei und den aktuellen Bestrebungen zum Abbau von Bürokratie entgegenlaufe. Nach wie vor fehle ein ganzheitliches Konzept zum Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland. Das Gesetz selbst enthalte gravierende Schwachstellen und Lücken.

 

Länder sehen zu große Schwachstellen

Zu den Schwachstellen werden der beschränkte Geltungsbereich auf Schweinemast und Frischfleisch von Mastschweinen, fehlende Anforderungen an die Haltung von Mastschweinen der Haltungsstufen 3 und 4 sowie ein nicht erkennbares Finanzierungskonzept gezählt. Ferner seien In- und ausländische Produkte gleich zu behandeln, um eine Benachteiligung inländischer Erzeuger zu vermeiden. Ermöglicht werden müsse ein sogenanntes Downgrading. Damit müsse es bei Bedarf zulässig sein, Fleisch aus einer höheren Haltungsform unter der Bezeichnung einer niedrigeren Haltungsform zu vermarkten. Die Haltungsform Stall müsse ohne weitere Voraussetzungen stets und unbürokratisch ausgelobt werden dürfen, da jede Tierhaltung den gesetzlichen Mindeststandards entspreche.

 

Länderbehörden sollen entlastet werden

Gefordert wird darüber hinaus, Länderbehörden zu entlasten und einen bundesweit einheitlichen Vollzug nach dem Vorbild des Rindfleischetikettierungsgesetzes sicherzustellen. Zu diesem Zweck sollte die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) private Zertifizierungssysteme damit beauftragen, Nachweise für höhere Haltungsformen auszustellen. Voraussetzung dafür sei, dass die Bundesregierung die Kriterien für die einzelnen Haltungsformen so hinreichend konkret fasse, dass sie einer Überprüfung durch private Zertifizierungssysteme zugänglich seien.


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