12.05.2026rss_feed

TA-Luft: Umweltministerkonferenz stellt Emissionsvorgaben für Güllelager auf den Prüfstand

© ISN/Jaworr

© ISN/Jaworr

Die Umweltministerkonferenz (UMK) will prüfen lassen, ob die strengen Emissionsminderungsvorgaben der TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) für Altanlagen zur Güllelagerung gesenkt werden können. Grund sind die in der Praxis oft unverhältnismäßig hohen Kosten für die Nachrüstung. Für viele Betriebe könnte das eine erhebliche Entlastung bedeuten. Einen Ergebnisbericht erwartet die UMK für ihre diesjährige Herbstkonferenz, berichtet Agra Europe.
ISN:
Der Vorstoß ist zu begrüßen – die aktuellen Vorgaben der TA-Luft sind praxisfern und für viele Familienbetriebe wirtschaftlich existenzbedrohend.

 

Die Umweltministerkonferenz (UMK) zeigt sich offen für eine Lockerung der Emissionsminderungsvorgaben, die die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) für Altanlagen zur Güllelagerung vorsieht.

 

Minderungsgrad von 85% aufwendig für Betriebe

Bislang ist eine Emissionsreduktion um 85% vorgegeben. Nach dem Willen der UMK soll die unter dem Dach der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) eingesetzte Ad-hoc-Arbeitsgruppe Tierhaltungsanlagen nun prüfen, inwieweit für Altanlagen in der TA Luft ein niedrigerer Emissionsminderungsgrad vorgesehen werden kann. Zudem fordert die UMK mit ihrem am Freitag (8.5.) in Leipzig vorgelegten Abschlussprotokoll von der LAI eine Prüfung, unter welchen Voraussetzungen eine natürliche Schwimmschicht bei bestehenden Rindergüllebehältern als emissionsmindernde Maßnahme berücksichtigt werden kann. Im Rahmen der Prüfung sollten sowohl die Anforderungen des Immissionsschutzes als auch die technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bestehender Anlagen angemessen berücksichtigt werden. Einen Ergebnisbericht erwartet die UMK für ihre diesjährige Herbstkonferenz.

 

Länder verweisen auf hohe Kosten und Praxisprobleme

In einer Protokollerklärung stellten die Bundesländer Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland sowie Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen außerdem fest, dass die Umsetzung eines Emissionsminderungsgrades von mindestens 85% für Geruchsstoffe und Ammoniak bei Güllelagerbehältern den Einsatz technischer Abdeckungen erfordert. Viele bestehende Behälter seien aber nicht für zusätzliche Abdeckungen ausgelegt. Teilweise werde ein Umbau nötig, der aber nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand realisiert werden könne.

Schließlich erklärte die UMK, dass der Einsatz technischer Schwimmabdeckungen bei der Lagerung von Rindergülle auch zu betrieblichen Einschränkungen sowie zu erhöhten mechanischen Belastungen der Abdeckung führen könne. Die Probleme resultierten aus der stabilen natürlichen Schwimmschicht, die sich bei der Lagerung von Rindergülle bilden könne. Diese wiederum könne selbst zur Minderung von Ammoniak- und Geruchsemissionen der Lager beitragen.

 

Die ISN meint:

Der Vorstoß der Umweltministerkonferenz ist ausdrücklich zu begrüßen, die strengen und praxisfremden Vorgaben der TA Luft für Altanlagen zur Güllelagerung auf den Prüfstand zu stellen. Die Umsetzung der Vorgaben ist, wenn überhaupt möglich, mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, die für viele Betriebe wirtschaftlich nicht zu stemmen sind. Hier droht das Aus für viele Familienbetriebe.


arrow_upward