08.07.2025rss_feed

Stoffstrombilanz ist abgeschafft – Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgt

Bürokratieabbau: Mit Abschaffung der Stoffstrombilanz sollen Landwirte entlastet werden ©ISN/Jaworr

Bürokratieabbau: Mit Abschaffung der Stoffstrombilanz sollen Landwirte entlastet werden ©ISN/Jaworr

Die Stoffstrombilanz ist Geschichte. Die Aufhebung der entsprechenden Verordnung ist gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit löst Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer sein Versprechen ein, die Abschaffung noch vor der politischen Sommerpause durchzusetzen und die Landwirte mit einer konkreten Maßnahme zum Bürokratieabbau zu entlasten. Das BMLEH will nun zeitnah eine praxistaugliche Anpassung des Düngerechts auf den Weg bringen.

 

Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) ist aufgehoben. Die entsprechende Aufhebungsverordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wurde am gestrigen Montag (07.07.2025) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten. Das gab das BMLEH gestern bekannt.

 

Schritt zur Entbürokratisierung

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer: Mit dem Aus der Verordnung setzen wir ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um – und gehen einen weiteren Schritt zur Entbürokratisierung im landwirtschaftlichen Bereich. Der jährliche Bürokratieaufwand auf den Höfen werde dadurch um rund 18 Millionen Euro gesenkt. Gleichzeitig würden die fachlichen Anforderungen an die Düngung über die Düngeverordnung unverändert bleiben.

 

Wirkungsmonitoring geplant

Das BMLEH arbeite zudem an einem Monitoring zur Prüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung. Damit werde nicht nur die Qualität des Grundwassers gesichert. Es werde auch eine Voraussetzung für Abstimmungen mit der Europäischen Kommission darüber geschaffen, wie sich bei den Auflagen zur Düngung in belasteten Gebieten das Verursacherprinzip weiter stärken lasse.

 

Landwirte sollen Planungssicherheit bekommen

Das BMLEH will nun schnellstmöglich ein Verfahren zur Änderung des Düngegesetzes einleiten. Ziel sei ein modernes, praxistaugliches und verlässliches Düngerecht, das Landwirtinnen und Landwirten Planungssicherheit gibt, den Schutz von Böden und Gewässern gewährleistet und eine effiziente und umweltgerechte Düngung ermöglicht.


arrow_upward