Stichtag 31.01.2018 – Nicht vergessen: Meldung für QS-Antibiotikadatenbank und Tierbestand TSK in NRW
Bis zum 31.01.18 sind wieder die Eintragungen aller Antibiotikagaben der vorangegangenen Monate bei QS fällig.
Entweder muss dort eine Meldung über die eingesetzten Antibiotika vorliegen oder die sogenannte Nullmeldung, sofern keine Antibiotika im vierten Quartal 2017 eingesetzt wurden! Diese Nullmeldung ist von Ihnen vorzunehmen. Liegt die Meldung für die letzten beiden Quartale nicht rechtzeitig bei QS vor, verliert der betroffene Betrieb die Lieferberechtigung für QS!
Tierseuchenkasse erinnert ebenfalls
Auch die Tierseuchenkasse in NRW erinnert aktuell alle Tierhalter daran, die Meldungen über den Tierbestand bis zum 31.01.18 abzugeben, sofern dies noch nicht geschehen ist.
Besonders vor dem Hintergrund der nahenden Afrikanischen Schweinepest ist es extrem wichtig, dass Sie Ihre Bestände korrekt und fristgerecht an die zuständigen Tierseuchenkassen melden bzw. gemeldet haben. Nur dann ist gesichert, dass die Tierseuchenkassen beim Auftreten einer Tierseuche Entschädigung leisten und Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen anbieten können.