21.07.2022rss_feed

Stichtag 30.07.2022: Meldungen an QS-Antibiotikadatenbank nicht vergessen

© QS

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Der Stichtag für die Eintragungen der Antibiotikagaben aus dem 1. Halbjahr 2022 bei QS naht. Entweder muss dort eine Meldung über die eingesetzten Antibiotika vorliegen oder die sogenannte Nullmeldung, sofern keine Antibiotika im jeweiligen Quartal eingesetzt wurden. Liegt die Meldung für die letzten beiden Quartale nicht bis zum 30.07.2022 bei QS vor, verliert der betroffene Betrieb die Lieferberechtigung für das QS-System. Überprüfen Sie, ob Ihre Daten in der Antibiotikadatenbank vollständig sind und reagieren Sie schnellstmöglich, falls dies nicht der Fall sein sollte.

 

Daten bis spätestens 30.07.2022 melden

Am nächsten Stichtag, dem 1. August 2022, wird der Therapieindex neu berechnet. Somit sind Schweine haltende Betriebe, die am QS-Antibiotikamonitoring teilnehmen aufgerufen, ihre Monitoringdaten – also Tierarzt-Belege oder Nullmeldung, sofern keine Antibiotika angewendet wurden – aus dem 1. Halbjahr 2022 vollständig in der QS-Antibiotikadatenbank zu hinterlegen. Sind die Monitoringdaten unvollständig, kann der Therapieindex nicht berechnet werden und damit droht der Entzug der Lieferberechtigung ins QS-System zum 8. August 2022.

Deshalb sollten Tierhalter, die am Antibiotikamonitoring teilnehmen, rechtzeitig prüfen, ob ihre Daten vollständig in der Antibiotikadatenbank vorliegen.

 

Neu: Nullmeldung von QS in HIT-Datenbank übertragen lassen

Seit dem Januar 2022 ist die Abgabe von Nullmeldungen auch in der HIT-Datenbank verbindlich, wenn Betriebe zur Meldung von Arzneimittelanwendungen oder -abgaben verpflichtet sind. Als Service von QS können die entsprechenden Daten aus der QS-Antibiotikadatenbank mit Einverständnis des Tierhalters an die HIT-Datenbank übertragen werden, um den Meldeaufwand für die Tierhalter zu verringern. Für die Weiterleitung muss der Tierhalter in der HIT-TAM-Datenbank lediglich eine Tierhalter-Erklärung bezüglich Dritter abgeben – danach läuft die Datenübertragung automatisch. Eine Anleitung zur Einrichtung der Meldeberechtigung ist in der PDF Funktionsübersicht für Tierhalter unter Kap. 5.1 zu finden. Die Übermittlung der Nullmeldung an die Datenbank HIT-TAM setzt voraus, dass in der QS-Antibiotikadatenbank eine Nullmeldung je Kalenderhalbjahr hinterlegt wurde.


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