17.09.2020rss_feed

Stalleinbrüche in Zeiten von ASP – hohes Risiko der Seucheneinschleppung!

Die Gefahr der Seucheneinschleppung in den Hausschweinebestand durch die Tierrechtler ist groß und hätte gewaltige Auswirkungen

Die Gefahr der Seucheneinschleppung in den Hausschweinebestand durch die Tierrechtler ist groß und hätte gewaltige Auswirkungen

Auch die Afrikanische Schweinepest hält die Tierrechtler scheinbar nicht davon ab, unbefugt in Ställe einzudringen. Das zeigt u.a. der Stern-TV Bericht von gestern Abend, bei dem Filmaufnahmen vom Deutschen Tierschutzbüro gezeigt wurden, die angeblich aus einem Betrieb, der an Tönnies liefert stammen. Auch Vox zeigte in den vergangenen Tagen Stallaufnahmen von der Tierrechtsorganisation Animal Rights Watch (ARIWA), in dem sogar zu sehen war, wie drei Ferkel aus dem Stall geklaut werden!

ISN: Abgesehen davon, dass das unbefugte Eindringen in Ställe so oder so gar nicht sein darf, ist es in der aktuellen Gefahrenlage mit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Deutschland aus unserer Sicht ein absoluter Rechtsbruch, der die Tiere gefährdet und zu massiven wirtschaftlichen Folgen führen kann! Auch wenn die Tierrechtler noch so bemüht sind, ihre Schutzkleidung zu betonen, benutzen sie wohl kaum die Hygieneschleuse und duschen dort, bevor sie sich unbefugten Zutritt in den Stall verschaffen. So schleppen sie möglicherweise die ASP noch in den Hausschweinebestand ein! Das geht gar nicht! Dass die Fernsehsender das auf der Jagd nach Quote auch noch mit Ihrer Übertragung unterstützen, ist ebenfalls verwerflich. Wir appellieren an alle Schweinehalter, konsequent Strafanzeige zu erstatten, falls sie von einem Stalleinbruch betroffen seien sollten! Wir unterstützen Sie gerne gemeinsam mit unseren Rechtsanwälten dabei.

 

Stallaufnahmen bei Tönnies-Lieferant?

Gestern Abend wurden bei Stern-TV Filmaufnahmen aus einem Schweinestall eines Tönnies-Zulieferbetriebes gezeigt. Die Aufnahmen sollen aus Juli stammen und wurden dem Sender RTL vom Deutschen Tierschutzbüro zur Verfügung gestellt. Zu sehen seien verletzte Tiere und bauliche Mängel, mit denen der Betreiber gegen das Tierschutzrecht verstoße. Im Auftrag von SternTV wurde anhand der Aufnahmen ein Gutachten erstellt, mit dem das Schlachtunternehmen Tönnies konfrontiert wurde.

Jan Peifer, Vorsitzender des Deutschen Tierschutzbüros und Jörg Altemeier, Leiter der Stabstelle Tierschutz bei Tönnies, waren in der Sendung bei Stern-TV zu Gast und nahmen Stellung. Altemeier bezweifelte, dass die im Video der Tierrechtsorganisation gezeigten Schweine an Tönnies geliefert und bei Tönnies geschlachtet wurden. Wir können ausschließen, dass die in dem Video gezeigten Tiere oder andere ähnlich verletzte Tiere an uns geliefert wurden, so der Leiter der Stabstelle Tierschutz bei Tönnies. Solche Tiere würden auffallen. Altemeier kritisierte, dass Tönnies nicht schon im Juli über die Aufnahmen informiert worden sei und somit nicht schon früher habe reagieren können.

Tierschutzdetektivin klaut Ferkel beim Stalleinbruch

Wieder einmal aktiv war auch die Tierrechtsorganisation Animal Rights Watch (ARIWA) und ist nachts in einen Schweinezuchtbetrieb eingedrungen und hat heimliches Bildmaterial aufgenommen. Begleitet wurden die Tierrechtler von der selbsternannten Tierschutzdetektivin Judith Pein. Das VOX-Haustiermagazin hundkatzemaus berichtete am Samstagabend darüber.

Leidende Tiere, illegal enge Kastenstände und verdreckte Mastbuchten, lauten die Vorwürfe von ARIWA. Nach eigenen Angaben habe die Tierrechtsorganisation bereits 2018 in diesem Betrieb die gleichen Zustände durch verdeckte Kameraaufnahmen aufgedeckt und Strafanzeige erstattet. Die Ermittlungen seien allerdings eingestellt worden.

 

Die ISN rät: Konsequent Anzeige erstatten!

Es kann nicht sein, dass Schweinehalter alles dafür tun, um mit Biosicherheitskonzepten ihren Hausschweinebestand vor der ASP zu schützen, gleichzeitig jedoch Tierrechtler unbefugt und ohne Rücksicht auf Verluste in Ställe eindringen. Die Gefahr der Seucheneinschleppung in den Hausschweinebestand durch die Tierrechtler ist groß und hätte gewaltige Auswirkungen! Im Fall eines ASP-Ausbruchs müsste einerseits der gesamte eigene Schweinebestand gekeult werden und auch die Betriebe in der Umgebung wären von den dann folgenden Maßnahmen betroffen.

Auch wenn die Tierrechtler – wie auch in diesem Fall – gerne betonen, dass sie bei ihren nächtlichen Besuchen stets die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen einhalten, kann man sich auf diese Aussage nicht verlassen. Zudem werden immer wieder Tiere entwendet, wie der Vox-Beitrag bei hundkatzemaus zeigt.

Wenn Sie als Schweinehalter also selbst merken, dass auch in Ihren Stall Tierrechtler eingedrungen sein könnten, dann sollten Sie unbedingt aktiv werden und den Vorfall nicht auf die leichte Schulter nehmen oder gar auf sich beruhen lassen! Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei! Erst durch eine Anzeige wird ein Fall aktenkundig und nur dann können im Ernstfall Regressansprüche gestellt werden.

ISN bietet Unterstützung an

Aus unseren Erfahrungen wissen wir, wie schwierig und trotzdem wichtig es ist, in so einer Situation besonnen und richtig zu handeln. Das gilt auch für die Anzeigenstellung.
Wir helfen Ihnen, wenn Sie als Schweinehalter von einem Einbruch betroffen sein sollten, ganz konkret bei der Anzeigenformulierung und Anzeigenerstattung bei der Polizei. Damit hierbei keine Fehler passieren, holen wir die Meinung unserer Rechtsanwälte dazu ein.
Die Anzeigenerstattung selbst ist generell kostenlos. Für ISN-Mitglieder übernehmen wir die Kosten, die durch die beschriebene Rechtsberatung für die Anzeigenerstattung durch unsere Rechtsanwälte entstehen. Melden Sie sich gerne in der ISN-Geschäftsstelle unter isn@schweine.net oder telefonisch unter 05491/9665-0.


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