19.01.2017rss_feed

Prof. Spiller brüskiert Tierhalter und fordert schärfere Kontrollen

v.l. Prof. Achim Spiller und Theresa Bernhardt (Bilder: Uni Göttingen)

v.l. Prof. Achim Spiller und Theresa Bernhardt (Bilder: Uni Göttingen)

Die Tierhalter hat es getroffen, wie ein Faustschlag.

Es geht um einen Kommentar, der vor wenigen Tagen in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) mit dem Titel Tierhalter härter kontrollieren erschien. Was hat den renommierten Wissenschaftler und Autor Prof. Achim Spiller von der Uni Göttingen nur geritten, derart diffamierende Aussagen über die Tierhalter und deren Kontrolleure zu treffen?

 

Schlecht ausgebildete und zu unkritische Prüfer?

Spiller, auch Mitglied des wissenschaftlichen Beirates des Bundesagrarministeriums, und seine Ko-Autorin Theresa Bernhardt kritisieren darin die vermeintlich mangelhafte Überwachung der Tierhaltung durch die Behörden. Die Tierhaltungsvorschriften seien in den vergangenen Jahren zwar strenger geworden, würden aber kaum überwacht. Zudem seien die Prüfer schlecht ausgebildet, unkritisch, hätten einen Laissez-faire-Stil und Verständnis für Regelbrecher. Das verbreitete Checklisten-Denken sei nicht geeignet, Betrüger herauszufinden.

 

Verdeckte Ermittler?

Die Wissenschaftler wollen herausgefunden haben, dass jeder deutsche Landwirt im Durchschnitt nur einmal im Leben Besuch vom Amtstierarzt erhält. Und wer weiß, dass am nächsten Tag der Kontrolleur vorbeikommt, wird seine Unterlagen in Ordnung bringen. Da lässt sich in einer Nachtschicht einiges nachtragen, nicht zulässige Antibiotika verschwinden, kritisieren die beiden im FAZ-Kommentar.

Auch die Häufigkeit der Kontrollen und das Wissen sowie die Einstellung der Kontrolleure der QS GmbH bemängeln die Autoren bei Kontrollen. Unter anderem weil auch bei unangekündigten Kontrollen der Landwirt 24 Stunden zuvor angerufen würde. Daher fordern sie eine Task force, die wie die Kriminalpolizei verdeckt agiert.

 

QS kontert

Aus Sicht der QS GmbH offenbaren die pauschalen Aussagen von Spiller und Bernhardt mangelndes Praxiswissen in Bezug auf Tierhaltung sowie Organisation und Durchführung der Kontrollen. Kurzfristig, praktisch über Nacht, lassen sich wesentliche Dokumente oder Haltungsbedingungen in Tierställen nicht so verändern, dass ein versierter Fachmann und Auditor dies nicht registriere, erklärt QS in einer Stellungnahme.

Außerdem sei es nicht Zweck und Gegenstand eines privatwirtschaftlichen Qualitätssicherungssystems, Aufgaben der Überwachungs- oder Strafverfolgungsbehörden wahrzunehmen. Verstöße und die Nichterfüllung von Anforderungen führen zur sofortigen Sperre des Betriebes und zu einem Sanktionsverfahren, das erhebliche Geldstrafen, verstärkte Kontrollen und den befristeten Ausschluss vorsieht, führt QS in seiner Stellungnahme weiter aus. Allein im Jahr 2016 seien 456 Sanktionsverfahren bei Tierhaltern im QS-System durchgeführt worden.

Die ISN meint

Den Tierhaltern fehlen die Worte, ihr Entsetzen über diese Diffamierung zum Ausdruck zu bringen. Klar, manchmal muss man überzeichnen, um Gehör zu finden. Aber als Wissenschaftler sollten sich Spiller und Bernhardt bei Ihren Aussagen an Fakten halten und genau die sprechen eine andere Sprache. Stattdessen unterstellen die beiden den Tierhaltern Betrugsabsichten und scheuen sich nicht, die Tierhalter unter Generalverdacht zu stellen. Schade – dieser Kommentar war so überflüssig wie ein Kropf und hat im Gegenteil viel Vertrauen in die Wissenschaft zerstört.


Hier finden Sie die Stellungnahme der QS GmbH

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