Showdown in Sachen Düngeverordnung: Nun auch Kritik aus verschiedenen Bundesländern
Im Bundesrat soll über die Novelle der Düngeverordnung entschieden werden. Einige Bundesländer stellen sich quer, solange nicht einige Punkte nachgebessert werden.
Die Novelle der Düngeverordnung (DüV) soll im Februar 2020 im Bundeskabinett beschlossen werden. Danach ist der Bundesrat am Zug. Bis Mittwoch dieser Woche hatten Länder und Verbände, darunter auch die ISN, Zeit zu den geplanten Änderungen Stellung zu nehmen. Mehrere Bundesländer drohen der Novelle im Bundesrat nicht zustimmen zu wollen, wenn nicht einige Punkte nachgebessert werden. Julia Klöckner warnt vor den Folgen im Falle eines Scheiterns. ISN: Kritikpunkte an dem Entwurf der Novelle gibt es reichlich. Sich nun nur den Schwarzen Peter hin und her zu schieben macht aber wenig Sinn. Stattdessen heißt es jetzt, eine Kompromisslinie auf der Basis fachlich sinnvoller Argumente zu finden.
Im Februar soll das Bundeskabinett die neue Düngeverordnung (DüV) verabschieden. Anschließen sind die Bundesländer am Zug, im Bundesrat darüber zu beraten. Von Seiten der Landwirtschaft hagelt es viel Kritik an den Änderungen, wie insbesondere auch an den massiven Bauernprotesten abzulesen ist. Kritik kommt nun auch von verschiedenen Landesregierungen.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) drückt aber weiter auf das Tempo und plant ein Inkrafttreten der DüV im Mai diesen Jahres, um eine zweite Klage der Europäischen Kommission gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie und damit drohenden Strafzahlungen abzuwenden.
Bayern und Rheinland-Pfalz drohen mit Veto
Bis Mitte dieser Woche hatten die Länder Zeit eine Stellungnahme zur neuen DüV vorzulegen. Bayern und Rheinland-Pfalz kündigten an, die Novelle in ihrer jetzigen Form im Bundesrat abzulehnen. Der rheinland-pfälzische Landwirtschaftsminister Volker Wissing (FDP) forderte eine Individualregelung für Landwirte und eine Entschärfung der Verordnung. Bayerns Landwirtschaftsministerin Kaniber teilte mit, dass sie mit dem nötigen Nachdruck und Verhandlungsgeschick noch Möglichkeiten zur Nachbesserung erwarte.
Niedersachsen fordert Korrekturen
In einer Stellungnahme aus Niedersachsen fordern Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und Umweltminister Olaf Lies in einigen Punkten Korrekturen an den geplanten Änderungen der DüV. Teile der Novelle bezeichnen sie als nicht zielgenau, kontrollierbar oder im praktischen Vollzug umsetzbar. Auch wenn der Grundwasserschutz äußert wichtig sei, dürften die berechtigten Interessen der Landwirte nicht aus dem Blick geraten. Der Bund müsse deswegen nachjustieren.
CSU und FDP gehen auf Konfrontationskurs
Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) unterstützt die Ablehnung der neuen DüV. Nach aktuellem Stand sei der Entwurf aus pflanzenbaulichen und ökologischen Aspekten nicht ausgewogen, so Söder.
Unterdessen hat sich die FDP mit einem Antrag in den Bundestag eingebracht. In diesem fordert sie einen Aufschub der Beratungen. Nur ohne weitere Beschlüsse, können mit der Landwirtschaft Lösungen entwickelt werden, anstatt weiteres Vertrauen zu verspielen, äußerte sich MdB Dr. Gero Hocker auf Twitter.
Klöckner warnt vor Blockade
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner zeigte Verständnis für die vorgebrachte Kritik, warnte aber gleichzeitig vor einer Blockadehaltung seitens der Bundesländer. Im Fall eines Scheiterns der neuen DüV droht Deutschland ein Zweitverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof und eine Verurteilung zu Geldbußen von über 800.000 Euro pro Tag. Laut Klöckner könne sich jeder ausmalen, dass dies neben den finanziellen Folgen für den Bundeshaushalt auch negative Auswirkungen auf das Image der Landwirtschaft und die weitere Diskussion über deren Zukunft bedeute.
Ihre Empfehlung für die Länder sei es, die Nitramessstellennetze zu überprüfen und für eine stärke Binnendifferenzierung zu sorgen, um Transparenz und Plausibilität in der Ausweisung der Roten Gebiete herzustellen.
Die ISN meint:
Nun kommt es zum Showdown hinsichtlich der Novelle der Düngeverordnung. Dabei ist die Kritik am Entwurf der Novelle aus verschiedenen Gründen aus unserer Sicht berechtigt. Wir haben diese Kritikpunkte in unserer eigenen Stellungnahme entsprechend formuliert. Die hohe Bürokratieaufwand, die durch die starke Reglementierung nicht mehr mögliche bedarfsgerechten Düngung, das Düngeverbot für Zwischenfrüchte in roten Gebieten, die uneinheitliche, zu unspezifische und teilweise wenig nachvollziehbare Einteilung der roten Gebiete und weitere Punkte zeigen den Handlungsbedarf auf.
Das Schwarze Peter – Spiel zwischen den Bundesländern und der Bundesregierung bringt uns wenig weiter, darunter haben am Ende nur wieder die Bauern zu leiden. Stattdessen heißt es jetzt, eine Kompromisslinie auf der Basis fachlich sinnvoller Argumente zu finden. Noch ist die Chance dazu da.