Schweiz: Fleischalternativen dürfen keinen Tierbezug mehr im Namen tragen
Laut einem Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts dürfen pflanzliche Fleischersatzprodukte künftig keine Tierart mehr im Namen tragen. Die Richter haben damit ein früheres Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich aufgehoben, das ein solches Verbot gekippt hatte. Hintergrund des Rechtsstreits sind vegane Produkte der Planted Foods AG, die unter anderem mit planted.chicken
wirbt, berichtet Agra Europe.
In der Schweiz dürfen pflanzliche Fleischersatzprodukte künftig nicht mehr mit dem Namen der imitierten Tierart bezeichnet werden. Das hat das Schweizerische Bundesgericht am Freitag (2.5.) in Lausanne entschieden. Vorausgegangen war ein Streit um die Benennung von veganen Produkten der Planted Foods AG, die mit Namen wie planted.chicken
wirbt.
Bundesgericht sieht Tierbezug im Namen als Täuschung
Das Bundesgericht urteilte nun, dass solche Bezeichnungen nicht zulässig sind, auch wenn dies zusätzlich zu einem Hinweis auf ihre pflanzliche Herkunft erfolgt
. Ein pflanzliches Produkt, das auf eine Tierart Bezug nehme und kein Fleisch enthalte, stelle eine Täuschung
dar. Ersatzprodukte müssen dem Urteil zufolge so gekennzeichnet und beworben werden, dass es Konsumenten möglich ist, die tatsächliche Art des Lebensmittels zu erkennen und es von Erzeugnissen, mit denen es verwechselt werden könnte, zu unterscheiden
.
Verwaltungsgericht urteilte 2021 anders
Der im Jahr 2019 gegründete Fleischersatzhersteller hatte 2021 vom Kantonalen Labor Zürich verboten bekommen, Tierartbezeichnungen für seine veganen Produkte zu nutzen. Gegen das behördliche Verbot hatte sich Planted Foods gerichtlich gewehrt und vom Verwaltungsgericht im Kanton Zürich recht bekommen.
Die Entscheidung der Verwaltungsrichter war anschließend vom Eidgenössischen Departement des Innern angefochten worden. Dieser Beschwerde hat das Bundesgericht nun stattgegeben und das vorinstanzliche Urteil aufgehoben. Das Bundesgericht ist die oberste rechtsprechende Behörde der Schweiz und damit die letzte Instanz in Rechtsstreitigkeiten.