15.10.2020rss_feed

Schweinestau – Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast will Ampelsystem zum Umgang mit Corona-Infektionen in Schlachtbetrieben

Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast (Bildquelle: ML Niedersachsen)

Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast (Bildquelle: ML Niedersachsen)

Niedersachsens Landwirtschaftsministerin, Barbara Otte-Kinast, hat gestern im Agrarausschuss des niedersächsischen Landtags die Planungen zu einem Ampelsystem für Schlachthof-Schließungen vorgestellt, dass zukünftig das Vorgehen beim Auftreten von Corona-bedingten Infektionsgeschehen für Gesundheitsämter und Behörden regeln und vereinheitlichen soll.

ISN: Genau richtig! Wir brauchen Leitlinien für die Entscheidungsfindung von Behörden. Denn Schlachtunternehmen sind systemrelevant und müssen deshalb mit der höchst möglichen Auslastung am Laufen gehalten werden – natürlich immer unter Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen.

 

Hintergrund

Am vergangenen Freitag waren der Schweinestau und mögliche Lösungen dafür auf dem digitalen Branchengipfel mit den drei Landwirtschaftsministerinnen aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und dem Bund das beherrschende Thema. Im Zuge des Branchengesprächs hatte die niedersächsische Agrarministerin Barbara Otte-Kinast bereits betont, dass sie die Erstellung eines Leitfadens zum Umgang von Covid-19-Ausbrüchen in Schlachtbetrieben unterstütze und kündigte an, sich für die Entwicklung einer Hilfestellung für die Vor-Ort-Behörden einzusetzen.

Ministerin Otte-Kinast informierte gestern über den aktuellen Sachstand im Agrarausschuss des niedersächsischen Landtages.

 

Arbeitsgruppe erarbeitet landesweite Entscheidungshilfe

Vor dem Hintergrund, den Umgang beim Auftreten von Corona-Infektionsgeschehen an Schlachthöfen einheitlich zu regeln, habe Otte-Kinast mit dem Gesundheitsministerium eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die einen Leitfaden mit einem sog. Ampelsystem für Schlacht- und Zerlegebetriebe erarbeiten soll.

Diese Arbeitsgruppe soll eine landesweite Handreichung bzw. Hilfestellung für die zuständigen Gesundheitsämter erstellen, um bei der Entscheidung zu helfen, ob:

- der Betrieb bei einem Infektionsgeschehen in einem Schlachthof aufrechterhalten werden kann,

- der Betrieb unter Auflagen mit verminderter Kapazität allenfalls eingeschränkt noch möglich ist oder
- der Betrieb komplett runtergefahren werden muss.

 

Zur Bewertung der Situation an den Schlachthöfen solle die Arbeitsgruppe mehrere Ansatzpunkte berücksichtigen: Dazu gehört das Hygienekonzept des Betriebes, d.h. die Gesamtheit aller Hygienemaßnahmen einschließlich des Test-Managements. Außerdem sollen die Lüftungstechnik sowie Schutzeinrichtungen am Arbeitsplatz einschließlich persönlicher Schutzausrüstung für die Beschäftigten sowie die Nutzung der Möglichkeiten der Arbeitsquarantäne in die Bewertung miteinbezogen werden.
In der gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium eingerichteten Arbeitsgruppe seien Fachleute aus dem Landwirtschaftsministerium, dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt, dem Gesundheitsministerium und Experten einer kommunalen Behörde aus dem Gesundheits- bzw. Veterinärbereich. Bei Bedarf könnten noch weitere Sachverständige die Arbeitsgruppe ergänzen.

 

Die ISN meint:

Richtig so! Wir brauchen Leitlinien für ein einheitliches Vorgehen bei der Entscheidungsfindung von Behörden, wenn es um Schlachthofschließungen geht. Dass Schlachtunternehmen systemrelevant sind, darf nicht nur auf dem Papier stehen! In der aktuellen Krise ist es notwendig, den Schlachtbetrieb mit möglichst hoher Auslastung am Laufen zu halten. Deshalb ist von behördlicher Seite zum einen ein Leitfaden wichtig, der genau regelt, wie im Falle von Corona-Infektionen bei Schlachthofmitarbeitern vorzugehen ist. Ziel muss es dabei auch sein, den Schutz der Mitarbeiter zu gewährleisten und die Auslastung der Schlachtkapazitäten so hoch wie möglich zu halten. Die Schließung eines Schlachthofs darf erst dann zum Tragen kommen, wenn gar nichts anderes mehr geht. Zum anderen müssen auch in den für die amtliche Fleischbeschau zuständigen Behörden Notfallpläne vorliegen, damit im Falle von Corona-Fällen unter den für die amtliche Fleischbeschau zuständigen Veterinären und Fachassistenten der Schlachtbetrieb weiterlaufen kann.

 


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