13.08.2020rss_feed

Schweinehalter können erneut Förderung für Isofluran-Narkosegeräte beantragen

Kurzentschlossene können in einer zweiten Runde noch die Förderung für ein Isofluran-Narkosegerät beantragen.

Kurzentschlossene können in einer zweiten Runde noch die Förderung für ein Isofluran-Narkosegerät beantragen.

Schweinehalter, die ab dem nächsten Jahr auf die Anwendung der Isofluran-Narkose bei der Ferkelkastration setzen wollen, bisher aber keine Förderung für den Kauf eines Narkosegerätes beantragt haben, haben von 31. August bis 14. September 2020 noch einmal die Chance dies nachzuholen.

 

Förderantrag bis spätestens 14. September

Wer die Anwendung der Isofluran-Narkose bei der Kastration ins Auge fasst, hatte bislang bis zum 01. Juli die Möglichkeit, für die Geräteanschaffung eine Förderung von bis zu 60 % (maximal. 5.000 €) bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu beantragen. Das hatten bisher gut 3.500 Sauenhalter in Anspruch genommen. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner gab nun bekannt, dass sie noch weiteren Ferkelerzeugern die Förderung ermöglichen möchte: Vom 31. August bis 14. September 2020 können die Betriebe nochmals Anträge zur Förderung eines Isofluran-Narkosegerätes stellen.

 

Das Antragsverfahren läuft zweistufig ab. In der ersten Antragsstufe wird die Teilnahme an der Fördermaßnahme beantragt. Antragsfrist für alle, die kurzentschlossen noch eine Förderung beantragen wollen, ist hier der 14. September! In der zweiten Antragsstufe wird die Auszahlung der Zuwendung beantragt. Auch diese Einreichungsfrist wurde bereits verlängert, hier ist der Stichtag der 15. Oktober.

 

Weitere Informationen zur Förderung und Antragstellung finden Sie unter: www.ble.de/ferkelnarkose


Förderung der Isofluran-Narkosegeräte: Frist für den Auszahlungsantrag bis Mitte Oktober verlängert

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