16.07.2014rss_feed

Schleswig-holsteinischer Filtererlass tritt in Kraft

In Schleswig-Holstein gilt für neue große Schweinehaltungsanlagen eine Filterpflicht.

 

Danach müssen Schweinehaltungsanlagen, die der Genehmigungspflicht nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz durch ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung unterliegen, künftig über eine Abluftreinigungsanlage verfügen. Betroffen sind Anlagen mit mindestens 2 000 Mastschweinen-, 750 Sauen- oder 6 000 Ferkelplätzen, berichtet Agra Europe.

 

Bestandsanlagen in dieser Größenordnung sind dann mit einer Abluftreinigungsanlage nachzurüsten, wenn bestimmte Immissionswerte zum Gesundheitsschutz und zum Schutz von empfindlichen Ökosystemen überschritten werden und der nachträgliche Einbau einer Filteranlage verhältnismäßig ist.

 

Landwirtschaftsminister Dr. Robert Habeck sprach von einer sachgerechten, angemessenen Lösung. Dazu beigetragen habe nicht zuletzt eine umfassende Beteiligung von Interessengruppen. Zudem sei der Erlass im Landtag beraten und ausführlich in mehreren Sitzungen des Umwelt- und Agrarausschusses thematisiert worden.

 

Die ISN meint:

Nach NRW und Niedersachsen hat nun auch Schleswig-Holstein einen Filtererlass veröffentlicht. Damit müssen jetzt auch die schleswig-holsteinischen Schweinehalter erheblich höhere Auflagen hinnehmen, die zu einer hohen Kostenbelastung in den Betrieben führen werden. Insbesondere die Pflicht zur Nachrüstung von Abluftreinigungsanlagen in bestehenden großen Schweinehaltungsanlagen dürfte in der Praxis zu erheblichen Problemen führen.

 

In verschiedenen Stellungnahmen hatten die ISN und andere Organisationen im Frühjahr erhebliche Änderungen in dem Erlassentwurf eingefordert. Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf konnten zwar leichte Verbesserungen erreicht werden, wie beispielsweise bei der stärkeren Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, jedoch reichen diese bei weitem nicht aus.

 


Die Stellungnahme der ISN finden Sie in den ISN-Positionen

arrow_upward