29.12.2015rss_feed

Schleswig-Holstein: Amtliche Futtermittelkontrollen werden kostenpflichtig

Getreidesilos

Amtliche Futtermittelkontrollen werden ab dem kommenden Jahr nun auch in Schleswig-Holstein für die Unternehmen kostenpflichtig. Eine entsprechende Verordnung tritt Anfang des Jahres in Kraft, teilt das Landwirtschafsministerium Schleswig-Holstein mit.

 

Die Futtermittelskandale der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass das staatliche Kontrollsystem gestärkt werden muss und die Wirtschaft in der Pflicht ist, sich daran zu beteiligen. Bei der Erhöhung der Futtermittelsicherheit ist das Land schon in Vorleistung gegangen, hat Personal aufgestockt und die Kontrolldichte spürbar erhöht. Jetzt ist die Wirtschaft am Zuge., erklärt Schleswig-Holsteins Umwelt- und Landwirtschaftsminister Robert Habeck.

Bislang mussten die Unternehmen nur für anlassbezogene Kontrollen, also insbesondere für Kontrollen auf einen konkreten Verdacht hin, Gebühren zahlen. Künftig wird das auch für reguläre Kontrollen der Fall sein. Landwirtschaftliche Betriebe (Primärerzeuger) sind in der Regel von der Gebührenpflicht ausgenommen.

 

Gestaffelte Gebühren

Wir haben für die Gebühren ein System entwickelt, das nach Risikoklassen, Tätigkeitsprofil und Größe der Betriebe differenziert die Gebühren staffelt. Damit wird sichergestellt, dass kleine Betriebe nicht zu stark belastet werden. Insgesamt sind die Gebühren angemessen und den Betrieben zuzumuten, sagte Staatssekretärin Silke Schneider.

Je nach Aufwandsstufe falle zukünftig eine Gebühr zwischen 170 Euro und 760 Euro pro abgeschlossener Inspektion an. Das Kontrollintervall kann zwischen neun Monaten und fünf Jahren liegen. Maßgeblich sind die Risikokategorie und die Risikobetriebsart des Unternehmens. Für die Probenahme einschließlich der Auslagen für die Analyse wird pauschal eine Gebühr in Höhe von 435 Euro erhoben.

Im Rahmen einer Kleinstmengenregelung werden Inspektionen in Betrieben mit einem geringen Durchsatz mit dem niedrigsten Gebührensatz belegt. Betriebe, die weniger als 500 Tonnen Mischfutter im Jahr herstellen, sind gänzlich von der Probenahmegebühr ausgenommen.

 

DVT: Gebühren für amtliche Futtermittelkontrollen kontraproduktiv

Die Einführung von Kontrollgebühren für die amtliche Überwachung der vielfältigen und effektiven Eigenkontrollen stört das notwendige Vertrauen und die Zusammenarbeit, entrüstet sich Peter Radewahn, Geschäftsführer des Deutschen Verband Tiernahrung e. V. (DVT). Außerdem führt es letztlich zu einer Erhöhung der Produktionskosten in der Tierhaltung in Schleswig-Holstein, weil diese Kontrollgebühren über die Futterpreise weitergegeben werden müssen. Gerade in der jetzigen wirtschaftlichen Situation der Tierhalter ist dies schlicht unangebracht.

Darüber hinaus hält der DVT die staatliche Überwachung der intensiven Eigenkontrollen für einen Bestandteil staatlicher Daseinsfürsorge, die nicht aus Kontrollgebühren zu finanzieren sei. Deshalb werde bereits in Niedersachsen seit Längerem vor den Gerichten gestritten. Die Gremien des DVT haben dem Weg der gerichtlichen Auseinandersetzung bereits zugestimmt, der nun auch in Schleswig-Holstein beschritten werden soll.

 

Ein Blick nach Niedersachsen in den folgenden zwei Meldungen:


Gebühren für Routinekontrollen im Futtermittelbereich rechtlich zulässig

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