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Salmonellen in Futtermitteln – Hinweise zur Reinigung von Silos und Fütterungsanlagen

In den letzten Wochen gab es immer wieder Berichte von Salmonellen in Futtermitteln. So hatte eine Straubinger Mühle möglicherweise Salmonellen belastetes Sojaschrot ausgeliefert. Außerdem ist zwischen Oktober und Dezember Futtermehl einer Kieler Ölmühle mit Salmonellen belastet gewesen. Das Münchener Gesundheitsministerium hat nun Empfehlungen zur Reinigung und Desinfektion von Silos und Fütterungsanlagen herausgegeben.


Salmonellen bei Kieler Ölmühle nachgewiesen

Bereits Ende Dezember hatte das Schleswig-Holsteiner Landwirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass bei einer Kieler Ölmühle Salmonellen im Rapskuchen nachgewiesen wurden. Betroffen ist Futtermehl, das in dem Zeitraum ab dem 24. Oktober bezogen wurde. Außerdem habe es bei dem Spezialfutter RaPass, das überwiegend bei Wiederkäuern eingesetzt wird, positive Salmonellenbefunde gegeben. Pelletierte Futtermittel seien nicht betroffen. Laut Ministerium haben 17 schweinehaltende Betriebe den betroffenen Rapskuchen erhalten. Betriebe, die das möglicherweise belastete Futter erhalten haben, wurden von den zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte informiert.

 

Kontaminierte Ware muss vernichtet werden

Bei einem Nachweis von Salmonellen darf die betroffene Ware normalerweise nicht mehr in den Verkehr gebracht oder verfüttert werden. Aufgrund zeitlicher Verzögerungen bei dem Nachweis von Salmonellen sind die möglicherweise kontaminierten Futtermittel in andere Bundesländer und in das Ausland geliefert und dort u.a. weiterverarbeitet worden. Die Rücknahme der betroffenen Ware wird behördlich überwacht.

 

Hinweise zur Reinigung von Silos und Fütterungsanlagen

Aus aktuellem Anlass finden Sie hier einige Hinweise zur Reinigung und Desinfektion von Futtersilos- und Fütterungsanlagen, die eine Arbeitsgruppe im Münchner Gesundheitsministerium erstellt hat.

Die Dokumente können auch auf der Seite der bayrischen Landesanstalt für Landwirtschaft (Lfl) heruntergeladen werden. Dort gibt das Lfl auch Hinweise zum Ablauf:

Was sollte der Lieferant dem Landwirt mitgeteilt haben

  1. Betroffenes Futter darf nicht verfüttert werden
  2. Die betroffenen Chargen werden vom jeweiligen Lieferanten zurückgeholt und dann entsorgt. In Einzelfällen können Landwirte auf Anweisung des Lieferanten die Futtermittel selbst entsorgen
  3. Es muss gereinigt und desinfiziert werden (siehe unten)

 

Was ist mit betroffenem Futter zu tun?

Kein betroffenes Futter auf den Misthaufen werfen, denn hier werden die Salmonellen nicht abgetötet und können sich weiter vermehren.
Daher die betroffenen Partien separat lagern, nicht verfüttern und auf Abholung warten!


Homepage des LFL Bayern

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