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Sachsen: Sozialministerium und Landesjagdverband vereinbaren Details zur ASP-Bekämpfung

Karte: ASP in Deutschland und Westpolen seit September 2020, Stand 18.08.2023 ©FLI

Karte: ASP in Deutschland und Westpolen seit September 2020, Stand 18.08.2023 ©FLI

In Sachsen haben das Sozialministerium (SMS) und der Landesjagdverband konkrete Details zur Umsetzung des dreistufigen Tilgungskonzepts von Schwarzwild im Rahmen der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Ostsachsen vereinbart. Konkret soll mit den festgelegten Maßnahmen das weitere Eindringen von infizierten Wildschweinen aus Polen möglichst vollständig verhindert werden.

 

In Sachsen werden nach wie vor regelmäßig neue Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) im Schwarzwildbestand festgestellt. Insbesondere der Landkreis Bautzen in Ostsachsen ist betroffen. Vor diesem Hintergrund wurde bei einem gemeinsamen Gespräch zwischen dem in Sachsen für Tierseuchenbekämpfung zuständigen Ministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) und Vertretern des Landesjagdverbands die konkrete Umsetzung des Tilgungskonzepts zur Reduzierung des Schwarzwildbestands im östlichen Schutzkorridor besprochen. Wie das SMS gestern in einer Pressemitteilung bekannt gab, soll das Konzept die Bekämpfung der ASP einen wichtigen Schritt voranbringen, indem es ein weiteres Eindringen von infizierten Wildschweinen aus Polen nahezu vollständig verhindert.

 

Details für dreistufiges Vorgehen festgelegt

Konkret wurde vereinbart, dass die Tilgung des Schwarzwilds (bis zu maximal zwei Tiere pro 1000 Hektar) im östlichen Schutzkorridor von Bad Muskau im Norden beginnen soll und entlang der Grenze zu Polen bis nach Zittau im Süden voranzutreiben sei. Die Inhaber der Jagdreviere haben in Stufe 1 des Tilgungskonzepts mindestens 8 Wochen Zeit, um das Schwarzwild aktiv zu bejagen. Sie erhalten 300 Euro pro entnommenem Tier.

Nach einer als Stufe 2 festgelegten Überprüfung des verbliebenen Schwarzwildbestands mittels kamerabestückter Drohnen kann der Jagdrevierinhaber gegebenenfalls die dabei festgestellten Tiere noch entnehmen. Abschließend erhalten die Revierinhaber in Stufe 3 für das dauerhafte Freihalten des Reviers von Wildschweinen eine Flächenprämie.

 

Hinweise aus der Jägerschaft aufgenommen

Weiterhin wurden Details zur Größe der zu bejagenden Reviere, Zeitpunkt und Zeitrahmen der vollständigen Entnahme des Schwarzwilds sowie der Taxierung des Jagdergebnisses und den Einsatz von Dienstleistern vereinbart. Dazu sollen weitere Informationsveranstaltungen mit der Jägerschaft im Schutzkorridor Ost stattfinden. Staatsministerin Petra Köpping zeigte sich froh über die ausführliche Verständigung und sicherte der Jägerschaft weiterhin jegliche Unterstützung bei der ASP-Bekämpfung zu.


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